Leistungsinhalt
- Aufbiss, aus Hart- und/oder Weichkunststoff als Fixierungs-, Führungs- oder Funktionselement an kieferorthopädischen Geräten oder Schienen
Beachte
- Leistung ist nur in Verbindung mit KFO und KB berechenbar
- an Einzelkiefergeräten max. 2x berechenbar
- an Knirscherschienen/adjustierten Aufbissschienen max. 2 x berechenbar
- an FKO Geräte , die 2 Kiefer umfassen, bis zu 4 x berechenbar = 2 x je Kiefer
Höchstpreis Fremdlabor
9.76€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Region, Anzahl und Material
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
je Frontzahngebiet oder Kieferhälfte berechenbar
Verbrauchsmaterial
- bei Verwendung von Weich- oder Sonderkunststoff ist das Material gesondert berechenbar
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Aufbiss, aus Hart- und/oder Weichkunststoff, auch als Vor- oder Rückbiss
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 710 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext
Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Kann im Zusammenhang mit der Herstellung eines Lückenhalters auch ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 abgerechnet werden?
- „Ein Aufbiss ist im Zusammenhang mit einem Lückenhalter abrechenbar, wenn eine eigenständige Indikation für den Aufbiss vorliegt.“
Fachlich:- Der Lückenhalter dient der Stabilisierung einer Lücke in der Stützzone.
- Ein Aufbiss nach L-Nr. 710 0 in Verbindung mit einer Lückenhalterplatte verhindert eine unerwünschte Elongation eines oder mehrerer Zähne im Gegenkiefer.“
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
zusätzlich berechnungsfähig
- und weitere Leistungen der Arbeitsvorbereitung
- zzgl. Materialkosten
- zzgl. Materialkosten
- zzgl. Materialkosten
- zzgl. Materialkosten
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht
BEB'97 Leistung
BEB Zahntechnik Leistung