Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
OK Modellguss ist die Metallbasis gebrochen. Abformung notwendig.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
26.07. | OK | BEMA 100b(i) | Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) | 1 | 50 | 50€ |
Berechnungsfähige Materialien
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Versorgungsform:
- Regelversorgung
löst folgende Festzuschüsse aus:
- 1x 6.3
Befund-Nr. 6.3 ist für Wiederherstellungen mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich ansetzbar. Bei einer Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung an einer Metallbasis ist in wenigen Fallkonstellationen (z.B. Sprung ohne Formveränderung der Metallbasis) eine Wiederherstellung ohne Abformung denkbar. Da Nr. 100a BEMA bei Befund Nr. 6.3 nicht hinterlegt ist, handelt es sich hierbei um eine gleichartige Versorgung, die nach Nr. 5250 GOZ berechnet wird.
Nr. 807 0 BEL II (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) ist in den Regelversorgungsleistungen bei Befund-Nr. 6.3 abgebildet. Auf Vermittlung des Bundesschiedsamtes Zahntechnik haben sich die Vertragspartner des BEL II, GKV-SV und VDZI, darauf geeinigt, dass mit dem Inkrafttreten des neuen BEL II zum 01.04.2014 in Verbindung mit der Nr. 807 0 BEL II Kosten für Lotmaterial abgerechnet werden können.