Erweiterung 42-32 und Neuplanung gegossener Halte- und Stützvorrichtung 44

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Erweiterung des Modellguß um die Zähne und Neuplanung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung am Zahn 44 inl. Abformung

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
04.07. UK BEMA
100b(i)

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)

1
04.07. 44 BEMA
98h/1

Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

    für Erweiterungen im Metallbereich
   für neugeplante gegossene Halte- und Stützvorrichtungen nach den BELII Nrn. 204 1 und 203 1

abrechnungsfähig

   Versorgungsform:
   Regelversorgung
   löst folgende Festzuschüsse aus
   1x 6.5
   3 x 6.5.1


Kommentar des G-BA:

Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn mehr als ein Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren zu erweiterten Zahn ansetzbar.

Für die Erneuerung oder Wiederbefestigung von Prothesenzähnen ist Befund-Nr. 6.5.1 nicht ansetzbar, da sich der Zahnstatus nicht ändert.

Nr. 98h/1 BEMA ist nur bei Neuplanung einer mehrarmigen gebogenen Halte- oder Stützvorrichtung abrechenbar.

Berechnungsfähige Materialien

Abformmaterial

Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen