Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Zahnersatz
Abrechnungsbereiche
BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Erweiterung des Modellguß um die Zähne und Neuplanung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung am Zahn 44 inl. Abformung
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
04.07. | UK | BEMA 100b(i) | 1 | 50 | 50€ | |
04.07. | 44 | BEMA 98h/1 | 1 | 29 | 29€ |
Gesamt: 79€
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial
Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
- für Erweiterungen im Metallbereich
- für neugeplante gegossene Halte- und Stützvorrichtungen
abrechnungsfähig
- Versorgungsform:
- Regelversorgung
- löst folgende Festzuschüsse aus
- 1x 6.5
- 3 x 6.5.1
Kommentar des G-BA:
Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn mehr als ein Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren zu erweiterten Zahn ansetzbar.
Für die Erneuerung oder Wiederbefestigung von Prothesenzähnen ist Befund-Nr. 6.5.1 nicht ansetzbar, da sich der Zahnstatus nicht ändert.
Nr. 98h/1 BEMA ist nur bei Neuplanung einer mehrarmigen gebogenen Halte- oder Stützvorrichtung abrechenbar.