Fallbeschreibung / Dokumentation
Erweiterung des Modellguß um die Zähne und Neuplanung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung am Zahn 44 inl. Abformung
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
04.07. | UK | BEMA 100b(i) |
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) |
1 |
04.07. | 44 | BEMA 98h/1 |
Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
für Erweiterungen im Metallbereich
für neugeplante gegossene Halte- und Stützvorrichtungen nach den BELII Nrn. 204 1 und 203 1
abrechnungsfähig
Versorgungsform:
Regelversorgung
löst folgende Festzuschüsse aus
1x 6.5
3 x 6.5.1
Kommentar des G-BA:
Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn mehr als ein Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren zu erweiterten Zahn ansetzbar.
Für die Erneuerung oder Wiederbefestigung von Prothesenzähnen ist Befund-Nr. 6.5.1 nicht ansetzbar, da sich der Zahnstatus nicht ändert.
Nr. 98h/1 BEMA ist nur bei Neuplanung einer mehrarmigen gebogenen Halte- oder Stützvorrichtung abrechenbar.
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterial