Erweiterung 42-32 und Neuplanung gegossener Halte- und Stützvorrichtung 44

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Erweiterung des Modellguß um die Zähne und Neuplanung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung am Zahn 44 inl. Abformung

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
04.07.UKBEMA
100b(i)
15050
04.07.44BEMA
98h/1
12929
Gesamt: 79

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial

Hinweise zur Abrechnung

  • für Erweiterungen im Metallbereich
  • für neugeplante gegossene Halte- und Stützvorrichtungen

abrechnungsfähig

  • Versorgungsform:
  • Regelversorgung
  • löst folgende Festzuschüsse aus
  • 1x 6.5
  • 3 x 6.5.1

 

Kommentar des G-BA:

Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn mehr als ein Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren zu erweiterten Zahn ansetzbar.

Für die Erneuerung oder Wiederbefestigung von Prothesenzähnen ist Befund-Nr. 6.5.1 nicht ansetzbar, da sich der Zahnstatus nicht ändert.

Nr. 98h/1 BEMA ist nur bei Neuplanung einer mehrarmigen gebogenen Halte- oder Stützvorrichtung abrechenbar.