Insertion von Implantaten 14, 15 mit umgearbeiteter Schablone und Sofortprovisorium in CAD/CAM Verfahren- PKV

Kategorie
Implantologie
Fallbeschreibung / Dokumentation

Insertion von zwei Implantaten mit Positionierungsschablone und Sofortprovisorium

01.02.: Pat. kommt zur Erstuntersuchung in die Praxis. Eingehende Untersuchung und Besprechung. Zahn 14 und 15 sind fehlend und soll nun versorgt werden. Besprechung über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten zur Versorgung der Lücke. Zähne 13 und 16 sind unbehandelt und gut. Aufgrund des guten Knochenniveaus Pat. über Implantate aufgeklärt sowie der Alternative Brücke. Pat. entscheidet sich für ein Implantat. Abdrücke für Planungsmodelle die Herstellung eines Orientierungsschablone. Orientierungsschiene mit Röntgenkugel anprobiert und etwas angepasst und Erstellen einer Parnoramaschichtaufnahme mit anschließender Analyse und Vermessung der Kieferregion für die Implantation. Erstellen eines Kostenvoranschlages.

17.02.: Pat. kommt zur Implantation: Oberflächen- und Leistungsanästhesie durchgeführt. Vorbereitung des Pat. auf den Eingriff. Orientierungsschiene wurde im Labor angepasst und zur Bohrschablone umgearbeitet. Bildung eines Mucogingivalen Lappens von 13-16 und Freilegung des Knochens, Ablösen der Knochenhaut. Bohrschablone eingesetzt und mittels sterilen Implantatvorbohrer die Implantatskavität gebohrt. Anschließend mit weiteren Bohrern incl. Trepanbohrer unter steriler, gekühlter Lösung Kavität auf die erforderliche Länge und Breite angepasst und mit einer Tiefenlehre geprüft fortschritt geprüft. Dabei werden dabei die Knochenspäne gesammelt. Nach Erreichen der gewünschten tiefe wird mittels Knopfsonde geprüft ob eine Mund-Antrum-Verbindung besteht. Nachdem der Test negativ verläuft kann die Behandlung wie geplant fortgeführt werden. Mithilfe eines Knochenkollektors werden zusätzliche Knochenspäne durch das glätten des Knochens gesammelt. Die gesammelten, leicht aufbereiteten Knochenspäne werden zusammen mit dem sterilen Implantat eingeschraubt. Abutment wird eingeschraubt und eine elektronische Abformung vom 1. Und 3. Quadranten angefertigt. Der Schleimhautlappen wird angezogen und mit atraumatischen Nahtmaterial vernäht. Es wird ein Zahnfilm von der Region gemacht um den die Tiefe und den Sitz des Abutmens zu prüfen. Das laborgefertigte Provisorium wird temporär zementiert. Dem Pat. werden Verhaltsregeln mitgeteilt und auch schriftlich mitgegeben.

18.02.: Pat. kommt zur Nachkontrolle. Hatte soweit nur leichte Beschwerden. Wunde wurde angeschaut und gespült.

23.02.: Pat. kommt zur Nahtentfernung. Wunde sieht konform aus. Fäden wurden entfernt, die Wundregion kontrolliert.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Implantologie
Zahnschema
TP       SKM SKM                      
R                            
B       f f                      
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
02.01. BEMA
Ä1

Beratung - auch mittels Fernsprecher

1
02.01. GOZ
0010

 Eingehende Untersuchung

1
01.02. GOZ
0060

Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung

1
01.02. N/A

Panoramaschichtaufnahme der Kiefer

1
01.02. OK GOZ
9003

Verwenden einer Orientierungsschablone zur Implantation

1
01.02. OK GOZ
9000

Implantatbezogene Analyse einschließlich Implantatauswahl

1
01.02. GOZ
0030

Heil- und Kostenplan

1
17.02. 14,15 GOZ
0080

Oberflächenanästhesie

1
17.02. 14,15 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

2
17.02. 14,15 GOZ
9010

Implantatinsertion und Einsetzen der Verschlussschraube

2
17.02. GOZ
0530

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind

1
17.02. 14,15 GOZ
9090

Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Knochenschaber), Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung

2
17.02. ok,uk GOZ
0065

Optisch-elektronische Abformung je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet

2
17.02. 14,15 GOZ
2270

Provisorische Krone, direktes Verfahren mit Abformung

2
18.02. 15,14 GOZ
3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

1
18.02. 15,14 GOZ
3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff 

1
23.02. 14,15 GOZ
3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff 

1
23.02. 14,15 GOZ
3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Kommentar des BZÄK zur GOZ Position 9010 (Stand: Jan. 2021)

  1.    Die Gebührennummer beschreibt die wesentlichen Leistungsbestandteile der Implantation für ein enossales Implantat.
  2.   Andere Formen von Implantationen sind ggf. analog zu berechnen.
  3.   Leistungsinhalte sind die Schaffung eines formkongruenten Implantatbettes für die Einbringung des ausgewählten Implantats entsprechend dem Implantatdesign, dem Durchmesser und der Länge, ferner die intraoperativen Prüfschritte zur Feststellung der erforderlichen enossalen Bohrungstiefe sowie das Einbringen bzw. Einschrauben oder Verbolzen des Implantats.
  4.  Röntgenologische Überprüfungen sind gesondert berechnungsfähig.
  5.  Eine ggf. erforderliche Knochenkondensation ist Inhalt der Leistungsbeschreibung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
  6. Die Glättung des Kieferknochens am Insertionsort ist ebenfalls Inhalt der Leistung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
  7. Implantate, Implantatteile und einmalverwendbare Implantatfräsen sind zusätzlich berechnungsfähig.
  8. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0530 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.


Kommentar des BZÄK zur GOZ-Position 9090 (Stand Jan. 2021)

  1.    Diese Gebührennummer umfasst die Knochengewinnung, die Aufbereitung des Knochenmaterials z.B. durch Knochenzerkleinerung oder -zermahlung und die Implantation.
  2.  Die Gebührennummer ist gemäß der Anzahl der Transplantationsvorgänge berechnungsfähig.
  3.  Die Materialkosten für einen einmal verwendbaren Knochenkollektor oder Knochenschaber sind gesondert berechnungsfähig.
  4. Die Knochengewinnung kann auch z.B. durch Knochenkernbohrungen oder mittels Piezochirurgie erfolgen.
  5. Die zusätzliche Entnahme von Knochen aus einem getrennten Operationsgebiet berechtigt zum Ansatz der 9140.
  6. Die Gebührennummer 9090 beschreibt die Knochentransplantation z.B. bei der socket preservation, der Wiederverwendung des bei der Präparation einer Implantatkavität gewonnenen Knochens, dem Auffüllen periimplantärer Knochendefekte, dem Auffüllen von Knochendefekten nach der Zystektomie nicht-dentogener Zysten oder von Zysten, die sich über die Region eines Zahnes hinaus erstrecken.
  7. Auch eine Weichteilunterfütterung erfüllt den Leistungsinhalt.
  8. Die Berechnung der 9090 stellt ausschließlich auf die Transplantation autologen Knochens ab.
  9. Die Verwendung von Knochenersatzmaterial wird von der 9090 nicht erfasst und ist gesondert berechnungsfähig.
  10. Die Vornahme weichteilplastischer Maßnahmen zum Wundverschluss, die über den primären Wundverschluss hinausgehen, ist gesondert berechnungsfähig.
  11. Im Rahmen der Kieferbruchbehandlung werden für die Knochengewinnung, die Knochenaufbereitung, die Knocheneinbringung und die Knochentransplantation entsprechend der Vorschrift des § 6 Abs. 2 (GOZ) die Nummern 2253 ff. (GOÄ) verwendet.
  12. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
  • berechnungsfähige Materialien

                 -einmal verwendbarer Knochenkollektor

                 -atraumatisches Nahtmaterial
                -Anästhetikum
              - Implantat, Implantatteile
             - ggf. einmal verwendbare Implantatfräsen

            -Abutment

             -Fräsblock

Berechnungsfähige Laborpositionen