Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
33,34,43,44 vollverblendete Teleskopkronen, 33 Glafaserstift, UK Modellgussprothese
01.02.: Eingehende Untersuchung, Röntgendiagnostik mittels Panoramaaufnahme: OK ist in Ordnung; UK Prothese muss erneuert werden, Zahn 33 weitgehend subgingival abgebrochen und benötigt einen Stiftaufbau. Zähne 42-32 sind soweit in Ordnung und brauchen keine neue Versorgung. Die Zähne 34, 43, 44 sind mit großen Füllungen versorgt welche stark abrasiert und bereits kariös sind, sie benötigen eine Überkronung. Vitalitätsprüfung der Zähne 44-34, Zähne sind bis auf 33 und 43 vital. Abdrücke für Planungsmodelle werden genommen. Pat. wurde über den Behandlungsbedarf und die Therapiealternativen aufgeklärt. Mit Pat. die Versorgung mit verblendeten Teleskopkronen und Modellgussprothese besprochen, Klinische Funktionsanalyse OK / UK durchgeführt. Erstellung eines Kostenvoranschlags mit Notwendigkeit von FAL-Maßnahmen.
02.03.: Präparation für Teleskope 43, 44, 33, 34: Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie 43, 44, 33, 34, Entfernung von weichen und harten Belegen an den Zähnen 44-34, Präparation für Teleskope und Exkavation der alten Füllungen und Kariösen Läsionen an den Zähnen 43, 44, 33, 34, Entfernen von störender Schleimhaut mittels Kauterisation an den Zähnen 43, 44, 33, 34. Anlegen von Kofferdamm für die Aufbaufüllungen: adhäsiv befestigte plastische Aufbaufüllungen an den Zähnen 43 als mesialen Eckenaufbau und 44, 34 mesial-okklussal-distal-palatinale Aufbaufüllung, Zahn 33 adhäsives einsetzen eines Glasfaserstiftes und adhäsiv befestigte plastische Aufbaufüllung an allen Flächen. Fäden gelegt zur Darstellung der Präparationsgrenzen, Abformungen mit individuellen Löffel und Herstellung von provisorischen Einzelkronen 43, 44, 34, 33 mit Abformung und temporärer Zementierung.
11.03.: Abdrucknahme mit Individuellen Löffel: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe und der Provisorien. Entfernung von weichen Belegen an allen Zähnen im Unterkiefer, Einprobe der Primärkäppchen aus dem Labor. Individueller Löffel vom Labor für die Verwendung bearbeitet. Abdrucknahme über den Primärkäppchen mit dem Individuellen Löffel, Wachswall wurde anprobiert und angepasst. Kieferrelationsbestimmung durch Stützstiftregistrierung, Zentrikregistratur, Scharnierachsenbestimmung mit Übertragungsbogen. Auswertung des Registrates, Einstellung in individuellen Artikulator und Modellanalyse im Artikulator werden durchgeführt. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung.
18.03.: Einprobe: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe und der Provisorien, Entfernung von weichen Belegen an 43, 44, 33, 34. Primärteleskope und Wachsaufstellung der Modellgussprothese sind aus dem Labor gekommen. Alles anprobiert und den Pat. gezeigt. Lt. Angaben des Patienten passt die Aufstellung und auch die Zahnfarbe und Form sind passend. Zentrikregistrat erneuert und erneut ausgewertet sowie Auswertung des Registrates, Okklusion, Artikulation geprüft. Mittellinie ist eingehalten. Wiedereinsetzen der Provisorien mittels temporärer Zementierung.
25.03.: Einsetzen: Abnahme der Provisorien sowie Reinigung der Stümpfe und der Provisorien, Entfernung von weichen Belegen an 43, 44, 33, 34. Primärteleskope und Modellgussprothese sind aus dem Labor gekommen. Alles anprobiert und den Pat. vor dem Einsetzen gezeigt. Pat. ist zufrieden. Teleskope wurden adhäsiv eingesetzt. Prothese ebenfalls eingesetzt. Pat. Handhabung und Reinigung erklärt. Training des einsetzen und entnehmen der Prothese mit den Pat. geübt.
TP | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
B | ||||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | f | f | f | f | ww | ww | k | k | k | k | ww | ww | f | f | f | f |
R | ||||||||||||||||
TP | E | E | E | TM | TM | TM | TM | E | E | E | E |
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.02. | GOZ 0010 | Eingehende Untersuchung | 1 | 100 | 5.62€ | |
01.02. | GOÄ Ä1 | Beratung, auch telefonisch | 1 | 9 | 9€ | |
01.02. | GOÄ 5004 | Panoramaschichtaufnahme der Kiefer | 1 | 0 | ||
01.02. | 44-34 | GOZ 0070 | Vitalitätsprüfung | 1 | 50 | 2.81€ |
01.02. | GOZ 0060 | Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung | 1 | 260 | 14.62€ | |
01.02. | GOZ 0040 | Heil- und Kostenplan; Kieferorthopädie/Funktionsanalyse | 1 | 250 | 14.06€ | |
01.02. | GOZ 8000 | Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation | 1 | 500 | 28.12€ | |
02.03. | 44-34 | GOZ 0080 | Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 2 | 30 | 3.37€ |
02.03. | 43,44,34,33 | GOZ 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie | 4 | 60 | 13.5€ |
02.03. | 44,43,33,34 | GOZ 3070 | Exzision von Schleimhaut / Granulationsgewebe | 4 | 45 | 10.12€ |
02.03. | 44-34 | GOZ 4050 | Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn, Implantate , Brückenglieder | 8 | 10 | 4.5€ |
02.03. | 44,43,33,34 | GOZ 2040 | Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 2 | 65 | 7.31€ |
02.03. | 44,43,33,34 | GOZ 2180 | Aufbaufüllung zur Aufnahme einer Krone, 1x je Zahn | 4 | 150 | 33.75€ |
02.03. | 44,43,33,34 | GOZ 2197 | Adhäsive Befestigung - Aufbaufüllungen | 4 | 130 | 29.25€ |
02.03. | 33 | GOZ 2195 | Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o.Ä., 1x je Zahn | 1 | 300 | 16.87€ |
02.03. | 33 | GOZ 2197 | Adhäsive Befestigung - Glasfaserstift | 130 | 0 | |
02.03. | 44,34 | GOZ 2030 | Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 2 | 65 | 7.31€ |
02.03. | UK | GOZ 5170 | Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer | 1 | 250 | 14.06€ |
02.03. | 43,33,34,44 | GOZ 2270 | Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung | 4 | 270 | 60.74€ |
11.03. | 44-34 | GOZ 4060 | Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung | 8 | 7 | 3.15€ |
11.03. | uk | GOZ 5170 | Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer | 1 | 250 | 14.06€ |
11.03. | uk | GOZ 8010 | Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat | 1 | 180 | 10.12€ |
11.03. | GOZ 8020 | Arbiträre Scharnierachsenbestimmung / Gesichtsbogen | 1 | 300 | 16.87€ | |
11.03. | GOZ 8050 | Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten | 1 | 500 | 28.12€ | |
18.03. | 44,43,33,34 | GOZ 4060 | Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung | 4 | 7 | 1.57€ |
18.03. | uk | GOZ 8010 | Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat | 1 | 180 | 10.12€ |
18.03. | uk | GOZ 8050 | Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten | 1 | 500 | 28.12€ |
25.03. | 44,43,34,33 | GOZ 4060 | Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung | 4 | 7 | 1.57€ |
25.03. | uk | GOZ 5210 | Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen | 1 | 1400 | 78.74€ |
25.03. | 47-45, 35-37 | GOZ 5070 | Brücken-/ Prothesenspannen oder Stege, je Spanne oder Freiendsattel | 2 | 400 | 44.99€ |
25.03. | 33,34,43,44 | GOZ 5040 | Teleskopkrone / Konuskrone (als Brücken- / Prothesenanker) | 4 | 2605 | 586.04€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
- berechnungsfähige Materialien
- Anästhesiematerial
- Glasfaserstift
- zahntechnische Kosten § 9 GOZ
- Legierung/Metall
- Material Konfektionzähne
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
- Provisorien auf Prothesenankerkronen werden unter den GOZ-Nrn. 2260/2270 berechnet, es sei denn sie werden provisorisch mit Brücken versorgt.
- Keine GOZ-Nr. 5080 neben 5040, außer bei unmittelbar benachbarten, durch eine Stegkonstruktion verbundenen Primärkronen
Kommentar des BZÄK zu 5040 (Jan. 2021)
- Die Leistung umfasst die Versorgung eines Zahnes oder eines Implantats mit einer Teleskop- oder Konuskrone (verblendet oder unverblendet bzw. jeder anderen zahntechnischen Ausführung) im Zusammenhang mit der Versorgung eines teil- oder restbezahnten Kiefers durch Brücke(n) oder Teilprothese oder Deckprothese
- Beim Vorliegen einer abnehmbaren Brücke, die mittels Teleskop- oder Konuskronen mit dem Restgebiss verbunden ist, wird jede einzelne Doppelkrone nach der Nummer 5040 berechnet.
- Gleiches gilt für Freiend- und Extensionsbrücken.
- Die den Nummern 5040/5080 nachgelagerten Abrechnungsbestimmungen schließen die Nebeneinanderberechnung der beiden Gebührennummern aus.
- Eine Nebeneinanderberechnung liegt jedoch in folgenden Fällen nicht vor:
- Zwei oder mehrere nicht unmittelbar benachbarte Primärkronen werden mittels einer Stegkonstruktion verbunden. Übernimmt die Stegkonstruktion durch retentive oder friktive Wirkung die Funktion eines oder mehrerer Verbindungselemente, so ist die Nummer 5080 je Stegsegment neben der Nummer 5040 zwar sitzungs-, jedoch nicht zahngleich berechnungsfähig.
- Wird eine Doppelkrone nicht im Zuge der Eingliederung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Verbindungselement versehen, so ist hierfür die Nummer 5080 berechnungsfähig.
- Wird bei Erneuerung einer Sekundärkrone nach der Nummer 5100 die Doppelkrone mit einem Verbindungselement versehen oder wird durch die Eingliederung der Sekundärkrone ein Verbindungselement geschaffen, so ist hierfür die Nummer 5080 berechnungsfähig. Sinngemäß gilt dies bei der analog zu bewertenden Erneuerung einer Primärkrone.
- Mesostrukturen aller Art, also Zwischenelemente zum Ausgleich von Pfeilerdivergenzen, sind im Leistungsverzeichnis der GOZ nicht aufgeführt und werden analog berechnet.
- Die alleinige Erneuerung eines Innenteleskops ist in der Gebührenordnung nicht beschrieben und ist daher nach § 6 Abs. 1 zu berechnen.
- In diesem Fall ist auch die Nummer 5080 für die Herstellung der Verbindung zum alten Außenteleskop berechnungsfähig.