Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Erneuerung der 15 Jahre alten Vollprothese im Unterkiefer.
01.06.: Pat. kommt zur Kontrolle. Eingehende Untersuchung und Beratung über die Erneuerungsbedürftigkeit der UK Totalprothese. Herstellung einer Panoramaröntgenaufnahme. Abdrücke für Planungsmodelle im OK und UK wurden hergestellt. Klinische Funktionsanalyse OK / UK durchgeführt. Erstellung eines Kostenvoranschlags mit Notwendigkeit von FAL-Maßnahmen.
13.06.: Pat. möchte erneute Besprechung wegen dem Kostenvoranschlag, 20 Minuten. Es wurde erneut über die Behandlungsbedürftigkeit sowie der Behandlungsschritte aufgeklärt. Abdrücke für die Herstellung eines Funktionslöffels genommen.
20.06.: Pat. kommt zur Indiv. Abformung mit Funktionslöffeln und FAL: Kieferrelationsbestimmung durch Stützstiftregistrierung, Zentrikregistratur, Scharnierachsenbestimmung mit Übertragungsbogen. Auswertung des Registrates, Einstellung in individuellen Artikulator und Modellanalyse im Artikulator werden durchgeführt. Abformung UK mit laborgefertigten Funktionslöffel.
05.07.: Anprobe Wachsaufstellung: Totale wird Anprobiert. Zentrikregistrat erneuert und erneut ausgewertet.
13.07.: UK Eingliederung: UK neue Totalprothese wird eingegliedert.
TP | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
B | ||||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew | ew |
R | ||||||||||||||||
TP | E | E | E | E | E | E | E | E | E | E | E | E | E | E | E | E |
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.06. | GOZ 0010 | Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes | 1 | 100 | 5.62€ | |
01.06. | GOÄ Ä1 | Beratung eines Kranken, auch fernmündlich | 1 | 9 | 9€ | |
01.06. | GOZ 0060 | Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung | 1 | 260 | 14.62€ | |
01.06. | GOZ 8000 | Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation | 1 | 500 | 28.12€ | |
01.06. | GOZ 0040 | Heil- und Kostenplan; Funktionsanalyse | 1 | 250 | 14.06€ | |
01.06. | GOÄ 5004 | Panoramaschichtaufnahme der Kiefer | 1 | 0 | ||
13.06. | GOÄ Ä3 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher | 1 | 150 | 8.74€ | |
20.06. | uk | GOZ 5190 | Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel | 1 | 540 | 30.37€ |
20.06. | uk | GOZ 8010 | Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat | 2 | 180 | 20.25€ |
20.06. | uk | GOZ 8020 | Arbiträre Scharnierachsenbestimmung | 1 | 300 | 16.87€ |
20.06. | uk | GOZ 8050 | Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten | 1 | 500 | 28.12€ |
05.07. | uk | GOZ 8080 | Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung,Diagnostische Maßnahmen an Modellen | 1 | 250 | 14.06€ |
05.07. | uk | GOZ 8010 | Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat | 1 | 180 | 10.12€ |
05.07. | uk | GOZ 8050 | Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten | 1 | 500 | 28.12€ |
13.07. | uk | GOZ 5230 | Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer | 1 | 2200 | 123.73€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
- berechnungsfähige Materialien
- Anästhesie
- zahntechnische Kosten § 9 GOZ
- + Materialkosten für Zähne
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Kommentar des BZÄK (Jan. 21):
- Diese Gebührennummer beschreibt die Versorgung des zahnlosen Kiefers mit einer Totalprothese. Die Gebührennummer ist auch dann anzuwenden, wenn Implantate und deren Suprastrukturen (Doppelkronen, wurzelkappenartige Aufbauten mit/ohne Stiftverankerung, verbindende Stege) in die Versorgung einbezogen werden, die Prothese ihrer zahntechnischen Ausführung nach (Basisgestaltung, umlaufender Funktions-/Ventilrand) jedoch einer Totalprothese gleicht.
- Die Prothese kann mit oder ohne Metallbasis hergestellt werden.
- Cover-Denture-Prothesen bei vorhandener Restbezahnung entsprechen nicht dem Leistungsinhalt der Nummer 5220/5230, da kein zahnloser Kiefer vorliegt.
- Derartige Prothesen sind daher analog zu berechnen.
- Unter Rekonstruktion der vertikalen und horizontalen Relation von Ober- und Unterkiefer dient die Prothese der Wiederherstellung der Kaufunktion, der Unterstütung der Lautbildung und der Kompensation der ästhetischen Defizite eines zahnlosen Kiefers.
- Der Halt der Prothese entsteht durch Saugwirkung und Aufstellung der Ersatzzähne unter statischen Gesichtspunkten, unterstützt durch Muskelkräfte.
- Zusätzliche Verbindungselemente (Kugelknopfanker, Magnete, Stegkonstruktionen usw.) tragen ebenso wie Konus-/Teleskopkronen durch kohäsive, adhäsive, retentive oder friktive Wirkung zur Lagestabilisierung der Prothese bei.
- Wurzelkappenartige Aufbauten mit Stiftverankerung sind mit der Nummer 5030 zu berechnen.
- Wurzelkappenartige Aufbauten ohne Stiftverankerung sind in der GOZ nicht beschrieben und daher analog zu bewerten. Verbindungselemente lösen entsprechend ihrer Anzahl die Nummer 5080 aus.
- Doppelkronen sind mit der Nummer 5040 zu berechnen.
- Die Coverdenture-Prothese auf Implantaten in Verbindung mit der Geb.-Nr. 5040 GOZ löst die zusätzliche Berechnung von Spannen nach der Geb.-Nr. 5070 GOZ in den Fällen aus, in denen die Teleskopkronen die Okklusionsebene erreichen.