UK Totale Prothese mit FAL - PKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Erneuerung der 15 Jahre alten Vollprothese im Unterkiefer.

01.06.: Pat. kommt zur Kontrolle. Eingehende Untersuchung und Beratung über die Erneuerungsbedürftigkeit der UK Totalprothese. Herstellung einer Panoramaröntgenaufnahme. Abdrücke für Planungsmodelle im OK und UK wurden hergestellt. Klinische Funktionsanalyse OK / UK durchgeführt. Erstellung eines Kostenvoranschlags mit Notwendigkeit von FAL-Maßnahmen.

13.06.: Pat. möchte erneute Besprechung wegen dem Kostenvoranschlag, 20 Minuten. Es wurde erneut über die Behandlungsbedürftigkeit sowie der Behandlungsschritte aufgeklärt. Abdrücke für die Herstellung eines Funktionslöffels genommen.

20.06.: Pat. kommt zur Indiv. Abformung mit Funktionslöffeln und FAL: Kieferrelationsbestimmung durch Stützstiftregistrierung, Zentrikregistratur, Scharnierachsenbestimmung mit Übertragungsbogen. Auswertung des Registrates, Einstellung in individuellen Artikulator und Modellanalyse im Artikulator werden durchgeführt. Abformung UK mit laborgefertigten Funktionslöffel.

05.07.: Anprobe Wachsaufstellung: Totale wird Anprobiert. Zentrikregistrat erneuert und erneut ausgewertet.

13.07.: UK Eingliederung: UK neue Totalprothese wird eingegliedert.

Zahnschema
TP                                
R                                
B                                
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew
R
TP E E E E E E E E E E E E E E E E
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.06. GOZ
0010

Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes

1
01.06. N/A

Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

1
01.06. GOZ
0060

Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung 

1
01.06. GOZ
8000

Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

1
01.06. GOZ
0040

Heil- und Kostenplan; Funktionsanalyse

1
01.06. N/A

Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 

1
13.06. N/A

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher 

1
20.06. UK GOZ
5190

Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel

1
20.06. UK GOZ
8010

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat

2
20.06. UK GOZ
8020

 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung

1
20.06. UK GOZ
8050

Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten

1
05.07. UK GOZ
8080

Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung,Diagnostische Maßnahmen an Modellen

1
05.07. UK GOZ
8010

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat

1
05.07. UK GOZ
8050

Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten

1
13.07. UK GOZ
5230

Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Kommentar des BZÄK (Jan. 21):

  •    Diese Gebührennummer beschreibt die Versorgung des zahnlosen Kiefers mit einer Totalprothese. Die Gebührennummer ist auch dann anzuwenden, wenn Implantate und deren Suprastrukturen (Doppelkronen, wurzelkappenartige Aufbauten mit/ohne Stiftverankerung, verbindende Stege) in die Versorgung einbezogen werden, die Prothese ihrer zahntechnischen Ausführung nach (Basisgestaltung, umlaufender Funktions-/Ventilrand) jedoch einer Totalprothese gleicht.
  •  Die Prothese kann mit oder ohne Metallbasis hergestellt werden.
  • Cover-Denture-Prothesen bei vorhandener Restbezahnung entsprechen nicht dem Leistungsinhalt der Nummer 5220/5230, da kein zahnloser Kiefer vorliegt.
  •  Derartige Prothesen sind daher analog zu berechnen.
  • Unter Rekonstruktion der vertikalen und horizontalen Relation von Ober- und Unterkiefer dient die Prothese der Wiederherstellung der Kaufunktion, der Unterstütung der Lautbildung und der Kompensation der ästhetischen Defizite eines zahnlosen Kiefers.
  • Der Halt der Prothese entsteht durch Saugwirkung und Aufstellung der Ersatzzähne unter statischen Gesichtspunkten, unterstützt durch Muskelkräfte.
  • Zusätzliche Verbindungselemente (Kugelknopfanker, Magnete, Stegkonstruktionen usw.) tragen ebenso wie Konus-/Teleskopkronen durch kohäsive, adhäsive, retentive oder friktive Wirkung zur Lagestabilisierung der Prothese bei.
  • Wurzelkappenartige Aufbauten mit Stiftverankerung sind mit der Nummer 5030 zu berechnen.
  •  Wurzelkappenartige Aufbauten ohne Stiftverankerung sind in der GOZ nicht beschrieben und daher analog zu bewerten. Verbindungselemente lösen entsprechend ihrer Anzahl die Nummer 5080 aus.
  • Doppelkronen sind mit der Nummer 5040 zu berechnen.
  • Die Coverdenture-Prothese auf Implantaten in Verbindung mit der Geb.-Nr. 5040 GOZ löst die zusätzliche Berechnung von Spannen nach der Geb.-Nr. 5070 GOZ in den Fällen aus, in denen die Teleskopkronen die Okklusionsebene erreichen.
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
    berechnungsfähige Materialien
  •    Anästhesie
  • zahntechnische Kosten § 9 GOZ

   + Materialkosten für Zähne

Berechnungsfähige Laborpositionen