Wurzelkanalbehandlung und Füllung des vitalen Zahnes 24 in einer Sitzung - PKV

Kategorie
Konservierend
Fallbeschreibung / Dokumentation

Patient kommt mit Beschwerden regio 24 in die Praxis.

Symptombezogene Untersuchung: Perkussionsprüfung positiv, Vitalitätsprüfung positiv. Röntgenaufnahme (Zahnfilm). Patient wurde über eine weitreichende und tiefe Kariöse Kavität und über das Risiko einer möglichen Wurzelkanalbehandlung aufgeklärt. Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie regio 24. Exkavation der Karies mesial-okklusal-palatinal mit stillen einer übermäßigen Papillenblutung. Aufgrund der tiefen Ausdehnung der Karies wurde die Pulpa eröffnet. Patient wurde über den Behandlungsablauf und der Risiken der Wurzelkanalbehandlung erneut aufgeklärt. Anlegen eines Kofferdams zur absoluten Trockenlegung. Trepanation des Zahnes und Entfernung der Kronenpulpa und der Zahnnerven. Manuelle Aufbereitung der Wurzelkanäle mittels Handinstrumenten und Maschinelle Aufbereitung inklusive elektronischer Längenmessung. Verwendung von mehreren Spülungen (Spülprotokoll) in Verbindung mit Ultraschallinstrumenten im Wurzelkanal zur Reinigung. Erneute elektronischer Längenmessung nach weiterer Erweiterung der Wurzelkanäle mit Dokumentation. Kanäle wurden mit Röntgensichtbaren Füllmaterial verschlossen welches auf die vorher gemessene Kanallängen angepasst wurde. Provisorischer Verschluss für eine Röntgenkontrollaufnahme zur Prüfung des vollständigen Abfüllens der Kanäle. Entfernung des provisorischen Verschlusses mit Verwendung einer Formgebungshilfe und Darstellung der Präparationsgrenze für die Füllung mesial-okklusal-palatinal mit adhäsiven Füllungskomposit welches in mehreren einzelnen Schichten aufgetragen und immer wieder ausgehärtet wird.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Endodontie
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
02.06. N/A

Beratung,  auch mittels Fernsprecher

1
02.06. N/A

Symptombezogene Untersuchung

1
02.06. 24 GOZ
0070

Vitalitätsprüfung (+)

1
02.06. 24 GOZ
0080

Intraorale Oberflächenanästhesie

1
02.06. 24 GOZ
0090

Infiltrationsanästhesie

2
02.06. 24 N/A

Röntgendiagnostik, je Projektion - Zahnfilm

1
02.06. 24 GOZ
2030

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten - Stillen eine übermäßigen Papillenblutung

1
02.06. 24 GOZ
2390

Trepanation des Zahnes

1
02.06. 24 GOZ
2040

Anlegen von Spanngummi 

1
02.06. 24 GOZ
2360

Vollständige Entfernung der vitalen Pulpa, je tatsächlichen Wurzelkanal

2
02.06. 24 GOZ
2410

Wurzelkanalaufbereitung, je tatsächlichen Kanal

2
02.06. 24 GOZ
2400

Elektrometrische Längenbestimmung der Wurzelkanäle, max. zweimal je Kanal, je Sitzung

4
02.06. 24 GOZ
2420

Elektrophysikalische Aufbereitung der Wurzelkanäle

2
02.06. 24 GOZ
2440

Wurzelkanalfüllung 

2
02.06. 24 N/A

Röntgenaufnahme – Kontrolle nach WF

1
02.06. 24 GOZ
2030

Anlegen einer Matrize - Formteil

1
02.06. 24 GOZ
2100

Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik -  mesial-okklusal-palatinal

1
21.06. N/A N/A 1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsbereiche
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  • In der GOZ-Pos. 2390 ist die Trepanation sowohl an einem vitalen, als auch an einem devitalen Zahn berechnungsfähig.
  • Die GOZ-Pos. 2400 - Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals ist in einer Sitzung bis zu zweimal berechnungsfähig.
  • Ist die Benutzung eines Formteils zur Füllungslegung erforderlich, ist dieses im Zusammenhang mit einer Kompositefüllung (2060, 2080, 2100 und 2120) als 2030 (bMF) abrechnungsfähig.

     

Januar 2021

  • Die Trepanation eines bleibenden Zahnes oder eines Milchzahnes dient der Eröffnung des Pulpenkavums und der Schaffung eines Zugangs zum endodontischen System oder kann zur Entlastung infizierten Pulpengewebes und dadurch der Schmerzstillung dienen.
  • Die Leistung kann an vitalen oder avitalen Zähnen erbracht und berechnet werden.
  • Die selbständige Leistung "Trepanation" ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen.
  • Weitere endodontische Maßnahmen sind andere eigenständige Leistungen. Diese sind auch berechnungsfähig, wenn deren Durchführung im unmittelbaren Anschluss an die Trepanation erfolgt.
  • Die Wiedereröffnung eines definitiv verschlossenen Zahnes zur weitergehenden Wurzelkanalbehandlung oder zur Revision einer vorhandenen Wurzelkanalfüllung kann erneut nach dieser Gebührennummer berechnet werden.
  • Die Leistung ist nicht berechenbar bei bereits freiliegendem Pulpenkavum z. B. nach Zahnfraktur oder bei pulpeneröffnenden kariösen Defekten.
Berechnungsfähige Materialien
  • Aufbereitungsinstrumente zum einmaligen Gebrauch (NiTi-Feilen)
  • Anästhetikum gemäß § 4 Abs. 3 GOZ