Fallbeschreibung / Dokumentation
Patient kommt mit Beschwerden regio 24 in die Praxis.
Symptombezogene Untersuchung: Perkussionsprüfung positiv, Vitalitätsprüfung positiv. Röntgenaufnahme (Zahnfilm). Patient wurde über eine weitreichende und tiefe Kariöse Kavität und über das Risiko einer möglichen Wurzelkanalbehandlung aufgeklärt. Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie regio 24. Exkavation der Karies mesial-okklusal-palatinal mit stillen einer übermäßigen Papillenblutung. Aufgrund der tiefen Ausdehnung der Karies wurde die Pulpa eröffnet. Patient wurde über den Behandlungsablauf und der Risiken der Wurzelkanalbehandlung erneut aufgeklärt. Anlegen eines Kofferdams zur absoluten Trockenlegung. Trepanation des Zahnes und Entfernung der Kronenpulpa und der Zahnnerven. Manuelle Aufbereitung der Wurzelkanäle mittels Handinstrumenten und Maschinelle Aufbereitung inklusive elektronischer Längenmessung. Verwendung von mehreren Spülungen (Spülprotokoll) in Verbindung mit Ultraschallinstrumenten im Wurzelkanal zur Reinigung. Erneute elektronischer Längenmessung nach weiterer Erweiterung der Wurzelkanäle mit Dokumentation. Kanäle wurden mit Röntgensichtbaren Füllmaterial verschlossen welches auf die vorher gemessene Kanallängen angepasst wurde. Provisorischer Verschluss für eine Röntgenkontrollaufnahme zur Prüfung des vollständigen Abfüllens der Kanäle. Entfernung des provisorischen Verschlusses mit Verwendung einer Formgebungshilfe und Darstellung der Präparationsgrenze für die Füllung mesial-okklusal-palatinal mit adhäsiven Füllungskomposit welches in mehreren einzelnen Schichten aufgetragen und immer wieder ausgehärtet wird.
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
02.06. | N/A | Beratung, auch mittels Fernsprecher |
1 | |
02.06. | N/A | Symptombezogene Untersuchung |
1 | |
02.06. | 24 | GOZ 0070 |
Vitalitätsprüfung (+) |
1 |
02.06. | 24 | GOZ 0080 |
Intraorale Oberflächenanästhesie |
1 |
02.06. | 24 | GOZ 0090 |
Infiltrationsanästhesie |
2 |
02.06. | 24 | N/A | Röntgendiagnostik, je Projektion - Zahnfilm |
1 |
02.06. | 24 | GOZ 2030 |
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten - Stillen eine übermäßigen Papillenblutung |
1 |
02.06. | 24 | GOZ 2390 |
Trepanation des Zahnes |
1 |
02.06. | 24 | GOZ 2040 |
Anlegen von Spanngummi |
1 |
02.06. | 24 | GOZ 2360 |
Vollständige Entfernung der vitalen Pulpa, je tatsächlichen Wurzelkanal |
2 |
02.06. | 24 | GOZ 2410 |
Wurzelkanalaufbereitung, je tatsächlichen Kanal |
2 |
02.06. | 24 | GOZ 2400 |
Elektrometrische Längenbestimmung der Wurzelkanäle, max. zweimal je Kanal, je Sitzung |
4 |
02.06. | 24 | GOZ 2420 |
Elektrophysikalische Aufbereitung der Wurzelkanäle |
2 |
02.06. | 24 | GOZ 2440 |
Wurzelkanalfüllung |
2 |
02.06. | 24 | N/A | Röntgenaufnahme – Kontrolle nach WF |
1 |
02.06. | 24 | GOZ 2030 |
Anlegen einer Matrize - Formteil |
1 |
02.06. | 24 | GOZ 2100 |
Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik - mesial-okklusal-palatinal |
1 |
21.06. | N/A | N/A | 1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
- In der GOZ-Pos. 2390 ist die Trepanation sowohl an einem vitalen, als auch an einem devitalen Zahn berechnungsfähig.
- Die GOZ-Pos. 2400 - Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals ist in einer Sitzung bis zu zweimal berechnungsfähig.
Ist die Benutzung eines Formteils zur Füllungslegung erforderlich, ist dieses im Zusammenhang mit einer Kompositefüllung (2060, 2080, 2100 und 2120) als 2030 (bMF) abrechnungsfähig.
Januar 2021
- Die Trepanation eines bleibenden Zahnes oder eines Milchzahnes dient der Eröffnung des Pulpenkavums und der Schaffung eines Zugangs zum endodontischen System oder kann zur Entlastung infizierten Pulpengewebes und dadurch der Schmerzstillung dienen.
- Die Leistung kann an vitalen oder avitalen Zähnen erbracht und berechnet werden.
- Die selbständige Leistung "Trepanation" ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen.
- Weitere endodontische Maßnahmen sind andere eigenständige Leistungen. Diese sind auch berechnungsfähig, wenn deren Durchführung im unmittelbaren Anschluss an die Trepanation erfolgt.
- Die Wiedereröffnung eines definitiv verschlossenen Zahnes zur weitergehenden Wurzelkanalbehandlung oder zur Revision einer vorhandenen Wurzelkanalfüllung kann erneut nach dieser Gebührennummer berechnet werden.
- Die Leistung ist nicht berechenbar bei bereits freiliegendem Pulpenkavum z. B. nach Zahnfraktur oder bei pulpeneröffnenden kariösen Defekten.
Berechnungsfähige Materialien
- Aufbereitungsinstrumente zum einmaligen Gebrauch (NiTi-Feilen)
- Anästhetikum gemäß § 4 Abs. 3 GOZ