741 0 Verbindungselemente intermaxillär

Kategorie
Teil 7 Kieferorthopädie
Nummern
BEL-Nr.
741 0
Leistungsinhalt
  • Verbindungs- oder Führungselemente intermaxillär
  • Hilfsmittel zur Verbindung oder Führung von zwei Einzelkiefergeräte
Beachte
  • auf KFO Technik beschränkt
  • je Verbindungs-/Führungselement
     

für folgende Verbindungs-/Führungselemente möglich:

  • U-Bügel
  • Doppelplattensteg (paarweise)
  • Federbügel
  • Fixierung der Bisslage erforderlich - im Regelfall zusätzlich erforderlche Maßnahmen nach BEL Nummern 001 0, 020 2, 011 1, 011 2
  • nicht an Lückenhaltern
     

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten. 
Höchstpreis Fremdlabor
25.88€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Kieferangabe , Art des Elementes
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 741 0 ist je Paar einmal abrechenbar
  • Die Erneuerung eines Elementes ist nach der L-Nr. 863 0 abrechenbar
Verbrauchsmaterial

Konfektionsteile zusätzlich berechenbar

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten. 
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Die L-Nr. 741 0 beinhaltet Verbindungselemente wie z. B.

  • U-Bügel,
  • Federbügel,
  • Doppelplattensteg.


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 741 0 ist je Paar einmal abrechenbar.

Die Erneuerung eines Elementes ist nach der L-Nr. 863 0 abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:


Ist eine Schraube nach Prof. Sander unter der L-Nr. 741 0 (Verbindungselement) abrechenbar?

  • In der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nr. 741 0 werden beispielhaft und damit nicht abschließend Verbindungselemente aufgeführt. Die Schraube nach Prof. Sander hat durch die angebrachten Führungssporne den Charakter eines Verbindungselements.
  • Ein intermaxilläres Verbindungselement nach der L-Nr. 741 0 kann ein Konfektionsteil sein, individuell hergestellt werden oder es kann ein Konfektionsteil mit einer individuellen Herstellung kombiniert werden.
    Die im Zusammenhang mit der Verwendung einer Schraube nach Prof. Sander erforderliche schiefe Ebene im Gegenkiefer ist, gemäß der Erläuterung zur Abrechnung der L-Nr. 703 0 nach L-Nr. 710 0 ,Aufbiss‘, abrechenbar.


Ist die Abrechnung eines Herbstscharnieres an eine Kostenobergrenze gebunden?

  • Neben den im individuellen Behandlungsfall erforderlichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallverbindungen nach L-Nr. 744 0 ist das intermaxilläre Verbindungselement nach L-Nr. 741 0 abrechenbar.
  • GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (468)Aus den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Einzelleistungssystematik des BEL II-2014 und unter Berücksichtigung der länderspezifischen Höchstpreise, kann keine Kostenobergrenze für die Herstellung eines Herbstscharnieres gefordert werden.
    Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung eines Herbstscharnieres formuliert werden.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht
BEB'97 Leistung
BEB Zahntechnik Leistung