BEMA Bewertungszahl:
6
BEMA Nr.:
126d
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie
Beschreibung
Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments
Leistung
- Abnehmen und Entfernen von Kleberesten
- Polieren
Dokumentation
- Angabe Zahn
- Angabe entferntes Band, Bracket, Attachment
Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.
Abrechenbar je:
je Band
je Klebebracket
Attachment
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung beinhaltet das Abnehmen, das Entfernen von Kleberesten und das Polieren.
- Leistungen nach den Nr. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
- Für das Entfernen der Ankerbänder nach Bema 131a ist de Bema 126d bis zu vier mal abrechnungsfähig.
Zusatzleistung abrechenbar
kieferorthopädische Therapie nach Bema-Nrn. 119 bis 131
• u.v.m.
• u.v.m.
Zusatzleistung nicht abrechenbar
• am selben Zahn (KZV-Unterschiede beachten)
• Leistungen nach BEMA Nrn. 121 -124 (während laufender KFO Behandlung)
• Leistungen nach BEMA Nrn. 121 -124 (während laufender KFO Behandlung)
Kommentare / Hinweise
Positivliste derkieferorthopädischen Leistungen
- Mechanische Entfernung und Säuberung des Zahnes.
Kommentarquelle:
KZBV