126d Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder Attachments

Kategorie
Teil 3 KFO
Nummern
BEMA Bewertungszahl
6
BEMA Nr.
126d
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Beschreibung

Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments

Leistung
  • Abnehmen und Entfernen von Kleberesten
  • Polieren
  • Angabe Zahn
  • Angabe entferntes Band, Bracket, Attachment


Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.

je Band
je Klebebracket
Attachment
BEMA
Gesetzlich abrechnen
  1. Die Leistung beinhaltet das Abnehmen, das Entfernen von Kleberesten und das Polieren.
  2. Leistungen nach den Nr. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
  3. Für das Entfernen der Ankerbänder nach Bema 131a ist de Bema 126d bis zu vier mal abrechnungsfähig.
  • kieferorthopädische Therapie nach Bema-Nrn. 119 bis 131
  •  u.v.m. 

• am selben Zahn (KZV-Unterschiede beachten)
• Leistungen nach BEMA Nrn. 121 -124  (während laufender KFO Behandlung)

Kommentartext

Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen

  1. Mechanische Entfernung und Säuberung des Zahnes.
Kommentarquelle
KZBV