Beschreibung
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung
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Leistung
- Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff, z. B. Legen, Wechseln und Entfernen einer Tamponade/Drainage
- Wundsäuberung mit desinfizierenden oder die Wundheilung fördernden Substanzen
- Aufbringen von Lösungen, Salben o.Ä., die desinfizierende oder die Wundheilung fördernde Substanzen enthalten
- Wundverband-Anpassung oder -Neuanfertigung
- Entfernen von Nähten
- ggf. auch für Dentitio difficillis - Wechseln oder legen eines Streifens
Dokumentation
- Angabe der Wundregion
- genau Beschreibung der Maßnahmen
- ggf. verwendete Materialien
- Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
Dokumentation (PDF)
Abrechnungsbestimmungen
- Nachbehandlungen sind abrechnungsfähig, wenn sie in besonderen Sitzungen, nicht jedoch in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Extraktion oder Operation erforderlich sind.
- Eine Leistung nach Nr. 38 kann nicht neben Leistungen nach den Nrn. 36, 37 oder 46 abgerechnet werden, soweit Maßnahmen in derselben Sitzung an derselben Stelle erfolgen.
Zusatzleistung nicht abrechenbar
- nicht für PA Nachbehandlung im Sinne einer BEMA Nr. 111
- nicht anstelle einer Mundbehandlung im Sinne einer BEMA Nr. 105
Kommentare / Hinweise
- Die jeweilig durchgeführte Maßnahme zur Nachbehandlung ist zu dokumentieren.
Gerichtsurteile
Das Sozialgericht (SG) Potsdam hat mit Urteil vom 06.12.2023 (Az.: S 1 KA 19/22) entschieden, dass die Leistungsbeschreibung der BEMA-Nr. 38 „Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen“ lediglich eine Aufzählung der möglichen Leistungen darstelle. Somit sei die BEMA-Nr. 38 auch ohne eine unmittelbar vorhergehenden chirurgischen Maßnahme ansatzfähig.
Werde z.B. nach einer Inzision (Einschnitt) oder Exzision (Herausschnitt) aufgrund einer Dentitio diffiziles eine Nachbehandlung der Wunde vorgenommen so kann die BEMA-Nr. 38 zum Ansatz gebracht werden. Dies gilt insbesondere für das Einbringen desinfizierender oder die Wundheilung fördernder Substanzen wie z.B. kortikoidhaltige Salben oder Drainagen.