36 Stillung einer übermäßigen Blutung

Kategorie
Teil 1 Kons./Chir.
Nummern
BEMA Bewertungszahl
15
BEMA Nr.
36
Abkürzung
Nbl1
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Stillung einer übermäßigen Blutung

Leistung
  • Stillung einer lokalen Gewebeblutung, die nicht nachweislich aus einem spezifischen, durchtrennten Gefäß erfolgt.
  • in der Regel mittels Kompression (Zusammendrücken) des blutenden Gewebebezirks, Retraktionsfäden oder Zahnfleischverbände nach Zahnextraktion, Aufbisstupfer und nach operativen Eingriffen
  • Druckverbände oder Abdeckplatten (vgl. GOÄ-Nr. 2700)
  • in Kombination mit adaptierender Naht, Anwendung der Elektrokoagulation oder auch der Einsatz von Medikamenten
  • Angabe der Blutungsregion
  • genaue Beschreibung der Maßnahmen
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
  • ggfs Dauer der Maßnahme
Blutungsstelle
BEMA
Gesetzlich abrechnen
  1. Die Leistung kann nicht abgerechnet werden, wenn die Stillung einer übermäßigen Blutung im zeitlichen Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff erfolgt, es sei denn, dass hierfür ein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand erforderlich war.
Kommentartext
  1. Die Nr. 36 kann auch neben anderen Leistungen in der gleichen Sitzung abgerechnet werden.
  2. Intraoperativ kann die Nr. 36 dann abgerechnet werden, wenn dem Zahnarzt durch eine übermäßige Blutung ein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand entstanden ist (Dokumentation!)
  3. Neben der Nr. 38 ist die Nr. 36 für dieselbe Wunde nicht abrechenbar.
  4. Auch für Stillung einer übermäßigen Blutung ohne vorhergehende Operation (z. B. bei hämorrhagischen Diathesen)
  5. nicht neben den Nrn. 36, 37 oder 46, soweit Maßnahmen in derselben Sitzung an derselben Stelle erfolgen
  6. Lasten der Krankenkasse verordnet werden, bei den Ersatzkassen teilweise auch im Rahmen des Sprechstundenbedarfs möglich
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss