46 Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Kategorie
Teil 1 Kons./Chir.
Nummern
BEMA Bewertungszahl
21
BEMA Nr.
46
Abkürzung
XN
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Leistung
  • Glätten des Knochens, ggf. Entfernen eines
  • Knochensequesters durch die vorhandene Extraktionswunde
  • Auskratzen der Wunde
  • Naht
  • Orts-/Zahnangabe der Wundregion
  • durchgeführte Maßnahme
  • Patienteninformation bzgl. Verhaltensmaßnahmen
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
BEMA
Gesetzlich abrechnen
  • keine
Kommentartext

Kommt es nach chirurgischen Eingriffen zu Wundheilungsstörungen ist u.U. eine Abänderung der ursprünglichen Wundsituation erforderlich. Eine Wundrevision ist als eigenständiger chirurgischer Eingriff zu verstehen. Eine Anästhesie ist in der Regel notwendig. Beispiele für Wundrevisionen sind:

  • Glätten des Knochens
  • Auskratzen der Wunde
  • Naht
  • Anfrischen der Wundränder etc.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss