46 Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

BEMA Bewertungszahl:
21
BEMA Nr.:
46
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Abkürzung:
XN

Beschreibung

Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich


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Leistung

  • Glätten des Knochens, ggf. Entfernen eines Knochensequesters durch die vorhandene Extraktionswunde
  • Auskratzen der Wunde
  • Naht

Dokumentation

  • Orts-/Zahnangabe der Wundregion
  • durchgeführte Maßnahme
  • Patienteninformation bzgl. Verhaltensmaßnahmen
Abrechenbar je:
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Abrechnungsbestimmungen

  • keine

Kommentare / Hinweise

Kommt es nach chirurgischen Eingriffen zu Wundheilungsstörungen ist u.U. eine Abänderung der ursprünglichen Wundsituation erforderlich. Eine Wundrevision ist als eigenständiger chirurgischer Eingriff zu verstehen. Eine Anästhesie ist in der Regel notwendig. Beispiele für Wundrevisionen sind:

  • Glätten des Knochens
  • Auskratzen der Wunde
  • Naht
  • Anfrischen der Wundränder etc.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch