Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbständige Leistung, je Sitzung
Leistung
- Knochenresektion am Alveolarfortsatz
- nur am ausgeheiten Kiefer möglich
- zur Formgebung Prothesenlager
- Naht
- primäre Wundversorgung
Dokumentation
- Patientenaufklärung
- Einverständniserklärung des Patienten (bei Minderjährigen Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
- Genau Beschreibung der Maßnahmen
- besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
- Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
- ggf. Nahtmaterial
- ggf. Anzahl der Nähte
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Eine Leistung nach Nr. 58 kann nur abgerechnet werden, wenn sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Entfernen von Zähnen oder einer Osteotomie erbracht wird.
- Eine Leistung nach Nr. 58 kann nicht abgerechnet werden, wenn eine Osteotomie in derselben Sitzung in derselben Kieferhälfte oder dem Frontzahnbereich erbracht wird.
Zusatzleistungen abrechenbar
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die Bema-Nr. 58 kann nur für Leistungen am ausgeheilten Kiefer abgerechnet werden. Sie stellt eine präprothetisch-chirurgische Maßnahme dar und kann nicht im zeitlichen Zusammenhang mit der Extraktion oder Osteotomie von Zähnen abgerechnet werden.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsbeispiele