95e Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken, Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke

Kategorie
Teil 5 ZE
Nummern
BEMA Bewertungszahl
61
BEMA Nr.
95e
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Zahnersatz
Beschreibung

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken;  Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke

Leistung
  • Säubern Zahn/Flügel
  • Wiedereingliedern, adhäsiv
  • Nachkontrolle, ggf. Korrekturen
  • Patienteninformation über ggf. anfallenden Eigenanteil
  • Zahnangabe
  • Art der Zementierung
  • Material
je Brücke
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Kommentartext

Die Bema-Nr. 95e ist abrechnungsfähig für die Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke zum Ersatz von einem Schneidezahn.
Für die Wiederbefestigung der Adhäsivbrücke kann der FZ 6.8.1 je Flügel berechnet weden.
Die Wiedereingliederung einer Adhäsivbrücke aus Vollkeramik wird als gleichartige Versorgung abgerechnet. Die extraorale Vorbereitung der Keramikfläche ist nach den Beb berechnungsfähig.
Das Wiedereingliedern von mehrspannigen Adhäsivbrücken erfolgt als Privatleistung.

Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Kommentartext

Festzuschussbefunde: 6.8.1