Grundlegendes
Behandlungsbereich
Zahnersatz
Beschreibung
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken; Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke
Leistung
- Säubern Zahn/Flügel
- Wiedereingliedern, adhäsiv
- Nachkontrolle, ggf. Korrekturen
Dokumentation
- Patienteninformation über ggf. anfallenden Eigenanteil
- Zahnangabe
- Art der Zementierung
- Material
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Zusatzleistungen abrechenbar
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Die Bema-Nr. 95e ist abrechnungsfähig für die Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke zum Ersatz von einem Schneidezahn.
Für die Wiederbefestigung der Adhäsivbrücke kann der FZ 6.8.1 je Flügel berechnet weden.
Die Wiedereingliederung einer Adhäsivbrücke aus Vollkeramik wird als gleichartige Versorgung abgerechnet. Die extraorale Vorbereitung der Keramikfläche ist nach den Beb berechnungsfähig.
Das Wiedereingliedern von mehrspannigen Adhäsivbrücken erfolgt als Privatleistung.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Kommentartext
Festzuschussbefunde: 6.8.1