95e Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken, Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke

BEMA Bewertungszahl:
61
BEMA Nr.:
95e
Behandlungsbereich:
Zahnersatz

Beschreibung

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken; Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke

Leistung

Säubern Zahn/Flügel Wiedereingliedern, adhäsiv Nachkontrolle, ggf. Korrekturen

Dokumentation

Patienteninformation über ggf. anfallenden Eigenanteil

Zahnangabe

Art der Zementierung

Material

Abrechenbar je:
je Brücke

Kommentare / Hinweise

Die Bema-Nr. 95e ist abrechnungsfähig für die Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke zum Ersatz von einem Schneidezahn. Für die Wiederbefestigung der Adhäsivbrücke kann der FZ 6.8.1 je Flügel berechnet weden. Die Wiedereingliederung einer Adhäsivbrücke aus Vollkeramik wird als gleichartige Versorgung abgerechnet. Die extraorale Vorbereitung der Keramikfläche ist nach den Beb berechnungsfähig. Das Wiedereingliedern von mehrspannigen Adhäsivbrücken erfolgt als Privatleistung.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Festzuschussbefunde: 6.8.1

Gerichtsurteile

Beschlossen durch