BEMA Bewertungszahl:
61
BEMA Nr.:
95e
Behandlungsbereich:
Zahnersatz
Beschreibung
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken; Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke
Leistung
Säubern Zahn/Flügel
Wiedereingliedern, adhäsiv
Nachkontrolle, ggf. Korrekturen
Dokumentation
Patienteninformation über ggf. anfallenden Eigenanteil
Zahnangabe
Art der Zementierung
Material
Abrechenbar je:
je Brücke
Zusatzleistung nicht abrechenbar
Kommentare / Hinweise
Die Bema-Nr. 95e ist abrechnungsfähig für die Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke zum Ersatz von einem Schneidezahn.
Für die Wiederbefestigung der Adhäsivbrücke kann der FZ 6.8.1 je Flügel berechnet weden.
Die Wiedereingliederung einer Adhäsivbrücke aus Vollkeramik wird als gleichartige Versorgung abgerechnet. Die extraorale Vorbereitung der Keramikfläche ist nach den Beb berechnungsfähig.
Das Wiedereingliedern von mehrspannigen Adhäsivbrücken erfolgt als Privatleistung.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Festzuschussbefunde: 6.8.1