Grundlegendes
Behandlungsbereich
Prophylaxe
Beschreibung
Die Leistung beschreibt die Anwendung von Fluoridlack bei Kindern vom 6. bis zum 72. Lebensmonat.
Leistung
- Beseitigung von weichen Zahnbelägen
- Relative Trockenlegung der Zähne
- Applikation des Fluoridierungslack
Dokumentation
- Beratungsinhalte
- Namen der Begleitperson und deren Zustimmung zur Maßnahme
- Instruktionen und Hinweise
- dmf-t-Index
- Dokumentation des verwendeten Materials
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nr. FLA kann bei Versicherten vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat* abgerechnet werden. Sie umfasst die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung einschließlich der Beseitigung von sichtbaren weichen Zahnbelägen und der relativen Trockenlegung der Zähne.
- Die Leistung nach Nr. FLA kann zweimal je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden.
Zusatzleistungen abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V) (FU-RL) 1. Juli 2019
§ 6 Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung
Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen haben Versicherte im Alter vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsbeispiele
Referenzziffer
Referenzziffer