Grundlegendes
Behandlungsbereich
Prophylaxe
Beschreibung
Die Leistung beschreibt die praktische Anleitung und Unterweisung einer Betreuungspersonen zu Mundhygiene beim Kind zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat
Leistung
Einzelunterweisung und Anleitung der Betreuungsperson
Dokumentation
- Zeitaufwand
- Name der zu unterweisenden Personen
- Unterweisungsinhalt
- praktische Anleitung der Betreuungsperson
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Eine Leistung nach Nr. FUPr ist nur im Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. FU1 abrechenbar.
- Die Abrechnung der Leistung nach Nr. FU Pr setzt die Einzelunterweisung voraus
Zusatzleistungen abrechenbar
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V) (FU-RL) 1. Juli 2019
A. Allgemeiner Teil
§ 5 Inhalt und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen
Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen:
- a) die Inspektion der Mundhöhle,
- b) Aufklärung der Betreuungspersonen über die Ätiologie oraler Erkrankungen,
- c) die Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke auch mittels Nuckelflasche, verbesserte Mundhygiene und – soweit erforderlich – einschließlich praktischer Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind,
- d) die Erhebung der Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen sowie -empfehlungen, zum Ernährungsverhalten (insbesondere zum Nuckelflaschengebrauch) sowie zum Zahnpflegeverhalten durch die Betreuungspersonen,
- e) die Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz u. Ä.).
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsbeispiele