BEMA Bewertungszahl:
10
BEMA Nr.:
FU Pr
Behandlungsbereich:
Prophylaxe
Abkürzung:
FU Pr
Beschreibung
Die Leistung beschreibt die praktische Anleitung und Unterweisung einer Betreuungspersonen zu Mundhygiene beim Kind zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat
Leistung
Einzelunterweisung und Anleitung der Betreuungsperson
Dokumentation
- Zeitaufwand
- Name der zu unterweisenden Personen
- Unterweisungsinhalt
- praktische Anleitung der Betreuungsperson
Abrechenbar je:
1x vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat (460)
1x vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat (460)
1x vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Abrechnungsbestimmungen
- 1. Eine Leistung nach Nr. FUPr ist nur im Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. FU1 abrechenbar.
- 2. Die Abrechnung der Leistung nach Nr. FU Pr setzt die Einzelunterweisung voraus.
Die Maßnahmen zur praktischen Anleitung unterliegen keiner Budgetierung.
Zusatzleistung abrechenbar
Aufzählung nicht abschließend, lediglich als Hinweis auf mögliche FU Positionen gedacht!
Kommentare / Hinweise
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V) (FU-RL) 1. Juli 2019
A. Allgemeiner Teil
§ 5 Inhalt und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen
- Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen:
- a) die Inspektion der Mundhöhle,
- b) Aufklärung der Betreuungspersonen über die Ätiologie oraler Erkrankungen,
- c) die Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke auch mittels Nuckelflasche, verbesserte Mundhygiene und – soweit erforderlich – einschließlich praktischer Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind,
- d) die Erhebung der Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen sowie -empfehlungen, zum Ernährungsverhalten (insbesondere zum Nuckelflaschengebrauch) sowie zum Zahnpflegeverhalten durch die Betreuungspersonen,
- e) die Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz u. Ä.).
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss