Ä7564 Verweilen, inkl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
Verweilen,ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen– wegen Erkrankung erforderlich –, je angefangene halbe Stunde; inkl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen