B Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen

Gebührenziffer:
B
Behandlungsbereich:
Zuschläge

Beschreibung

Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen

Privat abrechnen

Punktzahl:
180
(1) 10,49 (2.3) 24,13 (3.5) 36,72
Abrechenbar je:
je Inanspruchnahme

Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K1 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.Sie dürfen unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben A bis D sowie K1 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K2 nicht berechnet werden. Die Zuschläge nach den Buchstaben B bis D dürfen von Krankenhausärzten nicht berechnet werden, es sei denn, die Leistungen werden durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Abs. 2 Satz 3 erbracht. Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluß an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen.

 

Leistungsinhalt

Für eine Beratung und/oder Untersuchung , die außerhalb der Sprechstunde in der Zeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr oder zwischen 6 Uhr und 8 Uhr erbracht worden ist.