C Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen
Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
Zuschlag für in der Zeit von 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen
Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Zuschlag, zu den Nrn. 45,46,48,50,51,55 oder 56 bei Kindern bis zum 4. Lebensjahr