4136 Osteoplastik auch Kronenverlängerung, Tunnelierung oder Ähnliches je Zahn oder Parodontium, auch Implantat

Punktzahl:
200
(1) 11,25 (2.3) 25,87 (3.5) 39,37
Gebührenziffer:
4136
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Osteoplastik auch Kronenverlängerung, Tunnelierung o.a., je Zahn oder Parodontium, auch Implantat, als selbstständige Leistung

Leistungsinhalt

Die Leistung umfasst alle knochenmodellierenden Maßnahmen, die der Therapie am zahntragenden Alveolarfortsatz des Kiefers dienen. Beispielhaft ist dazu die Verlängerung der klinischen Krone durch Abtragung des Limbus alveolaris oder die Öffnung einer Furkation mittels Tunnelierung aufgeführt (s.a.Kommentar der BZÄK).

Dokumentation

  • Patientenaufklärung
  • Einverständniserklärung des Patienten (bei Minderjährigen Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
  • Indikation - Befund
  • Anästhesie - Anzahl / Region  / verwendetes Anästhestetikum
  • Zahnangabe
  • Beschreibung der Behandlungsschritte
  • Angabe zu Art und Menge des verwendeten Materials und der Einmalinstrumente
  • Aufgetretene Schwierigkeiten und Besonderheiten
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

  1. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand wegen extrem vorsichtiger Vorgehensweise aufgrund gefährdeter Nachbarstrukturen.
  2. Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund Tunnelierung an einem mehrwurzeligen Zahn.
  3. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund enger Wurzeleinziehungen
  4. Erschwerende Umstände aufgrund Bi-/Trifurkation
  5. Erheblich erschwerende Umstände aufgrund entspr. dreidimensional kompliziert verlaufender, schwierig zu bearbeitender, Knochenverläufe
  6. Erschwerende Umstände wegen Arbeiten im infizierten, stark blutenden, Gebiet

Abrechenbar je

Zahn oder Parodontium oder Implantat

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

  1. Die Gebührennummer umfasst alle knochenmodellierenden Maßnahmen, die der Therapie am zahntragenden Alveolarfortsatz des Kiefers dienen.
  2. Beispielhaft sind dazu die Verlängerung der klinischen Krone durch Abtragung des Limbus alveolaris oder die Öffnung einer Furkation mittels Tunnelierung aufgeführt.
  3. Andere osteoplastische Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen größeren Umfangs, z. B. die Entfernung von Exostosen, oder Maßnahmen, die der Formung des Prothesenlagers dienen, fallen nicht unter diese Gebührennummer, sondern werden ggf. nach den Nummern 3230, 3250 oder analog berechnet, oder sie sind Leistungsbestandteil anderer Gebührennummern.
  4. Diese Gebührennummer kann nur als selbstständige Leistung berechnet werden.
  5. Knochenmodellierende Maßnahmen wie die Formung einer parodontalen Knochentasche im Rahmen einer offenen Parodontaltherapie sind Bestandteil der Nummer 4090 bzw. 4100 und nicht gesondert berechnungsfähig 
Kommentarquelle:
BZÄK

Schnittstellenkommentar BEMA-GOZ 01.06.2015

  1. Eine Leistung nach der Nr. 4136 GOZ ist mit Versicherten der GKV für eine Kronenverlängerung oder Tunnelierung vereinbarungsfähig. Darüber hinaus ist die Leistung vereinbarungsfähig, wenn die Behandlungsrichtlinien die Erbringung der Nrn. P202 und P203 BEMA (Systematische Behandlung von Parodontopathien [Chirurgische Therapie], offenes Vorgehen) ausschließen.
  2. Die Nr. 4136 GOZ ist neben den Nrn. P202 und P203 BEMA für denselben Zahn in derselben Sitzung nicht vereinbarungsfähig, da es hierbei zu einer unzulässigen Überschneidung der Leistungsinhalte käme.
Kommentarquelle:
KZBV