FU 1a Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
a) Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat