Behandlungsbereich
Chirurgie
Grundlegendes
Beschreibung
Tuberplastik, einseitig
Leistungsinhalt
- Schleimhautschnitt (die Knochenhaut bleibt intakt)
- Schleimhautverlagerung in Richtung Kieferbasis
- Befestigung der Schleimhaut in der neuen Situation
Dokumentation
- Patientenaufklärung,
- schriftliche Einverständniserklärung des Patienten
- Zahnangabe, Bereich - Region
- Anästhesie - Anzahl / Region / verwendetes Anästhestetikum
- Genau Beschreibung der Maßnahmen
- ggf. besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
- Verhaltensmaßnahmen nach chirg. Eingriff
- verwendetes Material (Nahtmaterial etc.)
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen kommunizierender Nervverbindung.
- Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand aufgrund sehr hoch-/flachliegender Nervaustrittsstellen.
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund sehr dünner Mucosa.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders fragilen Schleimhautverhältnissen.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund Sichteinschränkung durch starke Blutung.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders komplizierter Nahttechnik.
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Abrechenbar je
Zusatzleistungen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Januar 2021
- Diese Nummer ist berechnungsfähig für eine Tuberplastik zur Reduktion übermäßig vorhandenen Gewebes. Die Berechnung erfolgt je Kieferseite, also je Tuber.
- Die Leistung kann sowohl der Verbesserung des Weichteillagers als eine präprothetische Maßnahme dienen als auch im Rahmen anderer chirurgischer, parodontalchirurgischer oder implantologischer Maßnahmen erfolgen.
- Eine große Tuberplastik bei gleichzeitiger Modellation von Knochen ist nach Nummer 2675 (GOÄ) zu berechnen.
- Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu.
- Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Kommentarquelle
BZÄK