3280 Verlegen des Lippenbändchen und Durchtrennen des Septums
Behandlungsbereich
Chirurgie
Grundlegendes
Beschreibung
Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennung des Septums bei echtem Diastema
Leistungsinhalt
Exzision des Lippenbändchens
Osteotomie am Alveolarseptum
Verlagerung des Lippenbändchens
Fixieren des Lippenbändchens in einer neuen, der Umschlagfalte genäherten Position
Naht
Dokumentation
Patientenaufklärung
schriftliche Einverständniserklärung ( bei Minderjährigen das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten)
Zahnangabe, Bereich - Region
Anästhesie - Anzahl / Region / verwendetes Anästhestetikum
genaue Beschreibung der Maßnahme
ggf. besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
Verhaltensmaßnahmen nach chirg. Eingriff
verwendetes Material (Nahtmaterial etc.)
Chargenangabe der verwendeten chirurgischen MP
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
Überdurchschnittlich schwierige und sehr zeitaufwändige notwendige Durchtrennung eines doppelt knöchernen und widerstandsfähigen Septums.
Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit wegen sehr tiefer Septumsdurchdringung mit elastischen Strukturen, schwierige Darstellung des OP-Bezirks bei breitem Bandansatz.
Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund sehr flacher vestibulärer Lippen-/Umschlagsfalte.
Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund starker Blutungen und dadurch wiederholter Blutstillung.
Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders komplizierter Schnitttechnik.
Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders komplizierter Nahttechnik.
Allgemeine Bestimmungen Teil D 3.Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen) sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist, sowie atraumatisches Nahtmaterial oder nur einmal verwendbare Explantationsfräsen, sind gesondert berechnungsfähig.
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Januar 2021
Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Operation eines echten Diastemas einschließlich einer lokalen Weichgewebsplastik und der primären Wundversorgung. Leistungsinhalt dieser Nummer ist neben dem Lösen und Verlegen des Lippenbändchens auch das Durchtrennen und ggf. Entfernen des bindegewebigen Septums.
Die Entfernung störender Schleimhautbänder oder das einfache Durchtrennen des Lippenbändchens wird hingegen nach der Nummer 3210 berechnet.
Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu.
Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.