7100 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied
Allgemeine Bestimmungen
Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen nicht als Aufbissbehelfe oder Schienen nach Abschnitt H berechnet werden.
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied