2009 Entfernung unter (Schleim)Haut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers

Gebührenziffer:
2009
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Entfernung eines unter Haut/Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
12

Dokumentation

  • Art des Fremdkörpers
  • Region
Abrechenbar je:
Fremdkörper

Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen  (Auszug)

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Leistungsinhalt

Entfernung von sicht- oder tastbaren unter der der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpern

Kommentare / Hinweise

  1. Zum Ansatz der Nr. 2009 sind drei gleichwertige Voraussetzungen notwendig: a) oberflächlich, b) unter der Haut oder Schleimhaut gelegen und c) fühlbar. Es wird also a) auf die Lage (oberflächlich, unter der Haut oder Schleimhaut gelegen) und b) auf den Tastsinn des Arztes (fühlbar) Bezug genommen. Sitzt beispielsweise ein Fremdkörper unter einem Fingernagel, ist dieser zwar nicht fühlbar, aber sichtbar; wird der Fremdkörper mit der Splitterpinzette entfernt, handelt es sich um eine Entfernung nach Nr. 2009.
  2. je zu entfernendem Fremdkörper
  3. bei jeweils getrenntem Operationszugang bei mehreren Fremdkörpern mehrfach abrechnungsfähig
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Privat abrechnen

Punktzahl:
100
(1) 5,83 (2.3) 13,41 (3.5) 20,40
Abrechenbar je:
Fremdkörper

Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

  • Zur Erbringung der In Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
  • Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.

Leistungsinhalt

Entfernung von sicht- oder tastbaren unter der der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpern

Kommentare

  1. Ist ein Zahn frakturiert und muss ein Teil dieses Zahnes entfernt werden, so kann diese Leistung als Entfernung eines Fremdkörpers nach Geb.-Nrn. 2009/2010 GOÄ berechnet werden
Kommentarquelle:
BZÄK

Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis Stand April 2018

  • Die Leistung kann nicht berechnet werden für die Entfernung von Materialien, die zu therapeutischen Zwecken unter die Körperoberfläche eingebracht wurden, sondern nur für die Entfernung von echten Fremdkörpern, z. B. im zahnärztlichen Bereich Füllungsreste, Abdruckmaterialpartikel etc.
  • Die Leistung kann grundsätzlich für mehrere separat entfernte Fremdkörper je Fremdkörper berechnet werden, sofern ein weiterer Zugang geschaffen werden muss oder kein direkter räumlicher Zusammenhang besteht.
  • Die Berechnung eines OP-Zuschlags ist nicht möglich.
Kommentarquelle:
BZÄK