Ä444 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind
Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung
Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung
Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund
Radikaloperation der Kieferhöhle
Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle von der natürlichen oder künstlichen Öffnung aus (auch Spülung mehrerer dieser Höhlen, auch einschließlich Instillation von Arzneimitteln)
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus (einschließlich Fensterung)