K2 Zuschlag, zu den Nrn. 45,46,48,50,51,55 oder 56 bei Kindern bis zum 4. Lebensjahr
Zuschlag, zu den Nrn. 45,46,48,50,51,55 oder 56 bei Kindern bis zum 4. Lebensjahr
Zuschlag, zu den Nrn. 45,46,48,50,51,55 oder 56 bei Kindern bis zum 4. Lebensjahr
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für in der Zeit von 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistung (wegen Erkrankung erforderlich), je angefangene halbe Stunde
Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)