GOÄ Kategorie
J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
Abrechnungsart
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Leistungsinhalt
- operative Eröffnung der in der Leistungsbeschreibung genannten Nebenhöhlen (Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen)
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- je Kieferhöhle abrechenbar
- Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.
- Werden beide Kieferhöhlen eröffnet und partiell oder total ausgeräumt, sind die Nrn. 1485 und auch zweimal abrechenbar.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
Leistungsinhalt
• operative Eröffnung der in der Leistungsbeschreibung genannten Nebenhöhlen (Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen)
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- je Kieferhöhle abrechenbar
- Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.
- Werden beide Kieferhöhlen eröffnet und partiell oder total ausgeräumt, sind die Nrn. 1485 und auch zweimal abrechenbar.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss