Gebührenziffer:
1485
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
103
Abrechenbar je:
Kieferhöhle
Leistungsinhalt
- operative Eröffnung der in der Leistungsbeschreibung genannten Nebenhöhlen (Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen)
Berechnung daneben ausgeschlossen
• neben GOÄ 1485 nicht für dieselbe Kieferhöhle berechenbar
Kommentare / Hinweise
- je Kieferhöhle abrechenbar
- Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.
- Werden beide Kieferhöhlen eröffnet und partiell oder total ausgeräumt, sind die Nrn. 1485 und auch zweimal abrechenbar.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
Punktzahl:
924
(1) 53,86 €
(2.3) 123,87 €
(3.5) 188,50 €
Abrechenbar je:
Kieferhöhle
Leistungsinhalt
• operative Eröffnung der in der Leistungsbeschreibung genannten Nebenhöhlen (Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen)
Berechnung daneben ausgeschlossen
• Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.
Kommentare
- je Kieferhöhle abrechenbar
- Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.
- Werden beide Kieferhöhlen eröffnet und partiell oder total ausgeräumt, sind die Nrn. 1485 und auch zweimal abrechenbar.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss