1485 Operative Eröffnung und Ausräumung Stirnhöhle/Kieferhöhle/Siebbeinzellen von außen

GOÄ Kategorie
J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Nummern
Gebührenziffer
1485
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen

Abrechnungsart
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
103
Abrechenbar je
Kieferhöhle
  • operative Eröffnung der in der Leistungsbeschreibung genannten Nebenhöhlen (Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen)
Berechnung daneben ausgeschlossen

• neben GOÄ 1485 nicht für dieselbe Kieferhöhle berechenbar

Kommentartext
  1. je Kieferhöhle abrechenbar
  2. Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.
  3. Werden beide Kieferhöhlen eröffnet und partiell oder total ausgeräumt, sind die Nrn. 1485 und auch zweimal abrechenbar.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Nummern
Punktzahl
924
Faktor
(1.0) 51.97 €
(2.3) 119.53 €
(3.5) 181.89 €
Abrechenbar je
Kieferhöhle

• operative Eröffnung der in der Leistungsbeschreibung genannten Nebenhöhlen (Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen)

Berechnung daneben ausgeschlossen

• Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.

Kommentartext
  1. je Kieferhöhle abrechenbar
  2. Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.
  3. Werden beide Kieferhöhlen eröffnet und partiell oder total ausgeräumt, sind die Nrn. 1485 und auch zweimal abrechenbar.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss