1485 Operative Eröffnung und Ausräumung Stirnhöhle/Kieferhöhle/Siebbeinzellen von außen

Gebührenziffer:
1485
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
103
Abrechenbar je:
Kieferhöhle

Leistungsinhalt

  • operative Eröffnung der in der Leistungsbeschreibung genannten Nebenhöhlen (Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen)

Berechnung daneben ausgeschlossen

• neben GOÄ 1485 nicht für dieselbe Kieferhöhle berechenbar

Kommentare / Hinweise

  1. je Kieferhöhle abrechenbar
  2. Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.
  3. Werden beide Kieferhöhlen eröffnet und partiell oder total ausgeräumt, sind die Nrn. 1485 und auch zweimal abrechenbar.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Privat abrechnen

Punktzahl:
924
(1) 53,86 (2.3) 123,87 (3.5) 188,50
Abrechenbar je:
Kieferhöhle

Leistungsinhalt

• operative Eröffnung der in der Leistungsbeschreibung genannten Nebenhöhlen (Stirnhöhle, Kieferhöhle, Siebbeinzellen)

Berechnung daneben ausgeschlossen

• Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.

Kommentare

  1. je Kieferhöhle abrechenbar
  2. Die Leistungen nach den Nrn. 1485 und 1486 beziehen sich auf eine Kieferhöhle und sind nicht nebeneinander abrechenbar.
  3. Werden beide Kieferhöhlen eröffnet und partiell oder total ausgeräumt, sind die Nrn. 1485 und auch zweimal abrechenbar.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss