2320 Wiederherst. Krone/Teilkrone/Veneer/Brückenank. und Verbl. bei fests. ZE
Wiederherstellung einer Krone, einer Teilkrone, eines Veneers, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder Verblendung an festsitzendem Zahnersatz, ggf. einschließlich Wiedereingliederung und Abformung