Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Patient kommt mit Beschwerden am Zahn 15.
Symptombezogene Untersuchung, Vitalitätsprüfung und Röntgenbild (Zahnfilm) werden erstellt und besprochen.Oberflächen- und Infiltrationsanästhesie, Zusätzlich eine palatinale intraligamentäre Anästhesie notwendig. Trepanation und Amputation der Pulpa an Zahn 15 unter Kofferdam (15) mit anschließender Medikamenteneinlage und temporärer speicheldichter Verschluss der Kavität welcher adhäsiv befestigt wurde.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
13.06. | GOÄ Ä1 | Beratung des Patienten | 1 | 9 | 9€ | |
13.06. | GOÄ Ä5 | Symptombezogene Untersuchung - Patient hat Beschwerden an Zahn 15 | 1 | 80 | 4.66€ | |
13.06. | 15 | GOZ 0070 | Vitalitätsprüfung - Befund: Zahn 15 ist positiv | 1 | 50 | 2.81€ |
13.06. | 15 | GOÄ 5000 | Röntgenaufnahme | 1 | 0 | |
13.06. | 15 | GOZ 0080 | Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 1 | 30 | 1.69€ |
13.06. | 15 | GOZ 0090 | Intraorale Infiltrationsanästhesie Begründung: Nur durch die zusätzliche palatinale intraligamentären Anästhesie konnte eine ausreichende Anästhesietiefe erreicht werden. | 2 | 60 | 6.75€ |
13.06. | 14-16 | GOZ 2040 | Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Zur absoluten Trockenlegung der Wurzelkanäle. | 1 | 65 | 3.66€ |
13.06. | 15 | GOZ 2390 | Trepanation eines Zahnes | 1 | 65 | 3.66€ |
13.06. | 15 | GOZ 2350 | Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren | 1 | 290 | 16.31€ |
13.06. | 15 | GOZ 2020 | Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität | 1 | 98 | 5.51€ |
13.06. | 15 | GOZ 2197 | Adhäsive Befestigung | 1 | 130 | 7.31€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Anästhetikum
Hinweise zur Abrechnung
Der temporäre speicheldichte Verschluss nach GOZ-Nr. 2020 kann auch adhäsiv eingesetzt werden, dafür könnte die GOZ-Nr. 2197 (adhäsive Befestigung) zusätzlich berechnet werden.
Eine Trepanation eines Zahnes nach GOZ-Nr. 2390 zusätzlich berechenbar und nicht Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 2350.
BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 2350 (Stand 01/2021)
-
Unter der „Amputation und Versorgung“ versteht man die Entfernung der gesamten vitalen Kronenpulpa und die dauerhafte medikamentöse Abdeckung der freigelegten Wurzelpulpa am Wurzelkanaleingang von Milchzähnen oder bleibenden Zähnen.
-
Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung. Der ggf. provisorische Verschluss der Kavität ist nicht Leistungsbestandteil und wird nach Nummer 2020 zusätzlich berechnet.
-
Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern 2050 ff. zusätzlich berechnet werden.
-
Eine Mortalamputation an einem bleibenden Zahn ist ggf. analog berechnungsfähig.