Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche K1c - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Schienen und Aufbissbehelfe

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Anfertigung eines Aufbissbehelfs mit  adjustierter Oberfläche als Bissführungsplatte mit einfachen gebogenen Halteelementen (präprothetische Maßnahme), bei der Versorgung mit Zahnersatz

01.07.: Eingehende Untersuchung und Beratung, Pat. braucht eine Schiene vor der Versorgung mit Zahnersatz als Bissführungsplatte. Abformung für die Herstellung von Situationsmodellen, Planerstellung für Schiene.

18.07.: Schiene ist genehmigt. Abformung mit individuellen Löffel wegen extrem hohen Gaumen.

20.07.: Eingliederung der Bissführungsplatte mit gebogenen Halteelemente. Handhabung erklärt.

29.07.: Schienenkontrolle. Diese passt gut.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
01
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung11818
01.07.BEMA
7b
Vorbereitende Maßnahmen - Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung 11919
01.07.BEMA
2
Schriftliche Niederlegung eines Heil-und Kostenplanes12020
18.07.OKBEMA
98a
Abformung mit individualisiertem Löffel (extrem hoher Gaumen)12929
20.07.OKBEMA
K1
Eingliederung der Bissführungsplatte1106106
29.07.BEMA
K7
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen166
Gesamt: 198

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterialien
  •  
  • Material für Konfektionszähne

Hinweise zur Abrechnung

Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur Unterbrechung der Okklusionskontakte kann angezeigt sein bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten. Angezeigt sind nur 

  • individuell adjustierte Aufbissbehelfe
  • Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief
  • Interzeptoren
  • Spezielle Aufbissschienen, die alle Okklusionsflächen bedecken (z. B. Michigan-Schienen)

Eine Leistung nach der Nr. K1 ist auch für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen abrechnungsfähig.

Das Eingliedern eines Daueraufbissbehelfs ist mit der Nr. K1 abgegolten.

 
 
Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9

  • Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
  • Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
  • Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
  • Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.

 

Unterscheidung der KZBV bei c)

Soweit im Rahmen der prothetischen Behandlung Bissführungsplatten angezeigt sind, können diese nach der Nr. K1 abgerechnet werden. Die bisherige Nr. 90 ist entfallen.

Unabhängig davon, welcher Aufbissbehelf eingegliedert wird, erfolgt die Abrechnung nach der Nr. K1. Eine Kennzeichnung nach den Buchstaben a bis c wird nicht gefordert.