Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Erweiterung 23 nach Extraktion, Teleskop 24 erneuern
02.07.: Pat. kommt in die Praxis wegen Schmerzen. Nach Symptombezogener Untersuchung zeigt sich, dass die Teleskopkrone am Zahn 24 und Krone 23 erneuerungsbedürftig sind. Vitalitätsprüfung beider Zähne zeigen einen positiven Befund. Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm zeigt einen starken Knochenrückgang an 23 sowie das die Zähne 23 und 24 Sekundärkaries unterhalb der Kronen aufweisen. Mit Pat. besprochen, dass wir die beiden Kronen abnehmen um den Zustand besser einschätzen zu können, der Zahn 23 aber wahrscheinlich entfernt werden muss. Infiltrationsanästhesie. Nach Abnahme der Krone 23 und Teleskop 24 zeigt sich, dass der Zahn 23 eine subgingivale Caries hat, die den Zahn nicht mehr erhaltungswürdig macht. Der Zahn 24 ist noch zu erhalten braucht aber eine neue Teleskopkrone auch mit neuem Sekundärteil da dieses nicht mehr richtig in der Prothese sitzt. Pat. ist damit einverstanden.
Zahn 23 wird entfernt. Der Zahn 24 erhält eine Aufbaufüllung und das alte Teleskop wird mit endgültigem Zement wiedereingesetzt bis der Heil- und Kostenplan genehmigt ist.
25.07.: Heil- und Kostenplan ist genehmigt gekommen. Pat. geht es nach der Extraktion besser. Wunde ist gut abgeheilt. Teleskop 24 ist rausgefallen und gebrochen. Präparation des Zahnes 24 mit Abformung des Zahnes und Herstellung einer provisorischen Krone welche temporär zementiert wurde. Abformung der Prothese für das neue Sekundärteil und die Erweiterung um dem Zahn 23.
28.07.: Pat. kommt zum Einsetzen: Provisorische Krone abgenommen, Stumpf gereinigt und Primärteleskop zementiert. Teleskopprothese einprobiert und angepasst. Pat. ist zufrieden
TP | ||||||||||||||||
R | E | TV | ||||||||||||||
B | f | e | e | e | e | t | X | tw | e | e | e | f | ||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
02.07. | BEMA Ä1 | Beratung | 1 | 9 | 9€ | |
02.07. | 23,24 | BEMA 8 | Sensibilitätsprüfung der Zähne | 1 | 6 | 6€ |
02.07. | 24,23 | BEMA Ä925a | Röntgen, bis zwei Aufnahmen | 1 | 12 | 12€ |
02.07. | 23,24 | BEMA 40 | Infiltrationsanästhesie | 1 | 8 | 8€ |
02.07. | 23,24 | BEMA 23 | Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle | 2 | 17 | 34€ |
02.07. | 24 | BEMA 13b | Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, zweiflächig - Aufbaufüllung - | 1 | 39 | 39€ |
02.07. | 24 | BEMA 24a(i) | Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen | 1 | 25 | 25€ |
02.07. | 23 | BEMA 44 | Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung | 1 | 15 | 15€ |
25.07. | 23 | BEMA 19 (i) | Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied | 1 | 19 | 19€ |
27.07. | OK | BEMA 100b(i) | Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) | 1 | 50 | 50€ |
27.07. | 23 | BEMA 91d | Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn, Teleskop-/Konuskrone | 1 | 190 | 190€ |
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterialien,
Material für provisorische Versorgung
+ Konfektionszahn
+ Legierung
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Versorgungsform:
- Regelversorgung
löst folgende Festzuschüsse aus:
- 6.8 (für das wiederbefestigen der alten Teleskopkrone)
löst folgende Festzuschüsse aus:
- 1x 3.2
- 1x 4.7
- 1x 6.5
Bei Vorliegen einer Befundsituation nach den Befund-Nrn. 3.2 oder 4.6 erfolgt die Abrechnung als Regelversorgung nach BEMA und BEL II. Die topografischen Voraussetzungen für die Erneuerung der Teleskopkrone als Regelversorgung sind erfüllt (Befund-Nr. 3.2 a).
Befund-Nr. 6.3 beinhaltet auch die Befestigung von Sekundärteleskopen an einer Prothese. In dem dargestellten Wiederherstellungsfall ist jedoch Befund-Nr. 6.5 anzusetzen, da gleichzeitig eine Befundveränderung (Erweiterung Zahn 23) erfolgt.
Bei adhäsiver Befestigung des Primärteleskopes kann die GOZ-Nr. 2197 zusätzlich berechnet werden. Dies führt jedoch nicht zur „Gleichartigkeit“ der vestibulär verblendeten Teleskop-/Konuskrone.
Das das Sekundärteil eine Vollverblendung oder Vollkeramisch und wird repariert so ist diese gleichartig und die GOZ-Position 5100 ist statt der 91d (1/2) ansetzbar, dies gilt auch bei einer Galvanischen Herstellung.