Erneuerung des Primär- und Sekundärteleskops 24 mit Erweiterung der Prothese um den 23 - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Erweiterung 23 nach Extraktion, Teleskop 24 erneuern

02.07.: Pat. kommt in die Praxis wegen Schmerzen. Nach Symptombezogener Untersuchung zeigt sich, dass die Teleskopkrone am Zahn 24 und Krone 23 erneuerungsbedürftig sind. Vitalitätsprüfung beider Zähne zeigen einen positiven Befund. Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm zeigt einen starken Knochenrückgang an 23 sowie das die Zähne 23 und 24 Sekundärkaries unterhalb der Kronen aufweisen. Mit Pat. besprochen, dass wir die beiden Kronen abnehmen um den Zustand besser einschätzen zu können, der Zahn 23 aber wahrscheinlich entfernt werden muss. Infiltrationsanästhesie. Nach Abnahme der Krone 23 und Teleskop 24 zeigt sich, dass der Zahn 23 eine subgingivale Caries hat, die den Zahn nicht mehr erhaltungswürdig macht. Der Zahn 24 ist noch zu erhalten braucht aber eine neue Teleskopkrone auch mit neuem Sekundärteil da dieses nicht mehr richtig in der Prothese sitzt. Pat. ist damit einverstanden.

Zahn 23 wird entfernt. Der Zahn 24 erhält eine Aufbaufüllung und das alte Teleskop wird mit endgültigem Zement wiedereingesetzt bis der Heil- und Kostenplan genehmigt ist.

25.07.: Heil- und Kostenplan ist genehmigt gekommen. Pat. geht es nach der Extraktion besser. Wunde ist gut abgeheilt. Teleskop 24 ist rausgefallen und gebrochen. Präparation des Zahnes 24 mit Abformung des Zahnes und Herstellung einer provisorischen Krone welche temporär zementiert wurde. Abformung der Prothese für das neue Sekundärteil und die Erweiterung um dem Zahn 23.

28.07.: Pat. kommt zum Einsetzen: Provisorische Krone abgenommen, Stumpf gereinigt und Primärteleskop zementiert. Teleskopprothese einprobiert und angepasst. Pat. ist zufrieden

TP                
R          ETV    
Bfeeeet    Xtweeef
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
02.07.BEMA
Ä1
Beratung 199
02.07.23,24BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne166
02.07.24,23BEMA
Ä925a
Röntgen, bis zwei Aufnahmen11212
02.07.23,24BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
02.07.23,24BEMA
23
Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle21734
02.07.24BEMA
13b
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, zweiflächig - Aufbaufüllung - 13939
02.07.24BEMA
24a(i)
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen12525
02.07.23BEMA
44
Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung11515
25.07.23BEMA
19 (i)
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied11919
27.07.OKBEMA
100b(i)
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)15050
27.07.23BEMA
91d
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn, Teleskop-/Konuskrone1190190
Gesamt: 407

Berechnungsfähige Materialien

Abformmaterialien,

Material für provisorische Versorgung

+ Konfektionszahn

+ Legierung

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

  • Regelversorgung

löst folgende Festzuschüsse aus:

  • 6.8 (für das wiederbefestigen der alten Teleskopkrone)

löst folgende Festzuschüsse aus:

  • 1x 3.2
  • 1x 4.7
  • 1x 6.5

 

Bei Vorliegen einer Befundsituation nach den Befund-Nrn. 3.2 oder 4.6 erfolgt die Abrechnung als Regelversorgung nach BEMA und BEL II. Die topografischen Voraussetzungen für die Erneuerung der Teleskopkrone als Regelversorgung sind erfüllt (Befund-Nr. 3.2 a).
Befund-Nr. 6.3 beinhaltet auch die Befestigung von Sekundärteleskopen an einer Prothese. In dem dargestellten Wiederherstellungsfall ist jedoch Befund-Nr. 6.5 anzusetzen, da gleichzeitig eine Befundveränderung (Erweiterung Zahn 23) erfolgt.

Bei adhäsiver Befestigung des Primärteleskopes kann die GOZ-Nr. 2197 zusätzlich berechnet werden. Dies führt jedoch nicht zur „Gleichartigkeit“ der vestibulär verblendeten Teleskop-/Konuskrone.
Das das Sekundärteil eine Vollverblendung oder Vollkeramisch und wird repariert so ist diese gleichartig und die GOZ-Position 5100 ist statt der 91d (1/2) ansetzbar, dies gilt auch bei einer Galvanischen Herstellung.