Erweiterung einer Modellgußprothese 43 und 35 mit Verblendung der Rückenschutzplatte GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Erweiterung einer Modellgussprothese um 43,35 Zähne mit vestibulärer Verblendung der Rückenschutzplatten.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
05.07. UK BEMA
100b(i)

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)

1
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

    Für Erweiterungen im Metallbereich

abrechnungsfähig

   Versorgungsform:
   Regelversorgung
   löst folgende Festzuschüsse aus
   1x 6.5
   1 x 6.5.1


Die Verblendgrenzen der ZE-Richtlinien gelten nicht für Rückenschutzplatten.

 

Kommentar des G-BA:

Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn mehr als ein Zahn erweitert wird.

In solchen Fällen ist Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren zu erweiterten Zahn ansetzbar.

Für die Erneuerung oder Wiederbefestigung von Prothesenzähnen ist Befund-Nr. 6.5.1 nicht ansetzbar, da sich der Zahnstatus nicht ändert.

Berechnungsfähige Materialien

Abformmaterial
Materialkosten Konfektionszähne
Kosten für Lotmaterial

Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen