Neuplanung einer gebogenen mehrarmigen Klammer einarbeiten - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Neuplanung einer gebogenen mehrarmigen Klammer regio 15 mit Einarbeitung in die vorhandene Prothese im Oberkiefer, incl. Abformung.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.08. OK BEMA
100b(i)

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)

1
01.08. 15 BEMA
98f

 Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

   Regelversorgung

löst folgende Festzuschüsse aus:

   1x 6.2 / 6.3


Die alleinige Erweiterung oder Erneuerung einer oder mehrerer Halte- und/oder Stützvorrichtungen sind nicht der Beschreibungen der Befund-Nrn. 6.4 oder 6.5. zuzuordnen. Nr. 98f BEMA ist neben den Nrn. 100b BEMA abrechenbar bei Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen, wenn eine Prothese um eine Halte- oder Stützvorrichtung erweitert wird oder beim Ersatz einer Halte- oder Stützvorrichtung eine Neuplanung erforderlich ist, jedoch nicht für einarmige Klammern. Für die identische Erneuerung von Halteelementen ist Nr. 98f BEMA nicht abrechenbar.

Klammern nach der BEL II 380 5 , 381 0202 7 und 203 1 lösen die zusätzliche Berechnung der BEMA-Nr. 98f aus

Klammern nach BEL II 204 1 und 205 0 lösen die zusätzliche Berechnung der BEMA-Nr 98h aus

Klammern nach BEL II 205 0, 202 6, 202 8 und 380 0 lösen kein zusäztliches honorar aus. 


Wenn die Neuplanung an einer Provisorischen Prothese (Interims) gemacht wird, kann es notwendig sein, dies vorher von der Krankenkasse genehmigen zu lassen, je nach KZV Besonderheit.

Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial
Berechnungsfähige Laborpositionen