Fallbeschreibung / Dokumentation
Neuplanung einer gebogenen mehrarmigen Klammer regio 15 mit Einarbeitung in die vorhandene Prothese im Oberkiefer, incl. Abformung.
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
01.08. | OK | BEMA 100b(i) |
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) |
1 |
01.08. | 15 | BEMA 98f |
Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
Versorgungsform:
Regelversorgung
löst folgende Festzuschüsse aus:
1x 6.2 / 6.3
Die alleinige Erweiterung oder Erneuerung einer oder mehrerer Halte- und/oder Stützvorrichtungen sind nicht der Beschreibungen der Befund-Nrn. 6.4 oder 6.5. zuzuordnen. Nr. 98f BEMA ist neben den Nrn. 100b BEMA abrechenbar bei Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen, wenn eine Prothese um eine Halte- oder Stützvorrichtung erweitert wird oder beim Ersatz einer Halte- oder Stützvorrichtung eine Neuplanung erforderlich ist, jedoch nicht für einarmige Klammern. Für die identische Erneuerung von Halteelementen ist Nr. 98f BEMA nicht abrechenbar.
Klammern nach der BEL II 380 5 , 381 0202 7 und 203 1 lösen die zusätzliche Berechnung der BEMA-Nr. 98f aus
Klammern nach BEL II 204 1 und 205 0 lösen die zusätzliche Berechnung der BEMA-Nr 98h aus
Klammern nach BEL II 205 0, 202 6, 202 8 und 380 0 lösen kein zusäztliches honorar aus.
Wenn die Neuplanung an einer Provisorischen Prothese (Interims) gemacht wird, kann es notwendig sein, dies vorher von der Krankenkasse genehmigen zu lassen, je nach KZV Besonderheit.
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial