Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Neuplanung einer gebogenen mehrarmigen Klammer regio 15 mit Einarbeitung in die vorhandene Prothese im Oberkiefer, incl. Abformung.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.08. | OK | BEMA 100b(i) | Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) | 1 | 50 | 50€ |
01.08. | 15 | BEMA 98f | Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 | 1 | 22 | 22€ |
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterial
Hinweise zur Abrechnung
Versorgungsform:
- Regelversorgung
löst folgende Festzuschüsse aus:
- 1x 6.2
Die alleinige Erweiterung oder Erneuerung einer oder mehrerer Halte- und/oder Stützvorrichtungen sind nicht der Beschreibungen der Befund-Nrn. 6.4 oder 6.5. zuzuordnen. Nr. 98f BEMA ist neben den Nrn. 100b BEMA abrechenbar bei Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen, wenn eine Prothese um eine Halte- oder Stützvorrichtung erweitert wird oder beim Ersatz einer Halte- oder Stützvorrichtung eine Neuplanung erforderlich ist, jedoch nicht für einarmige Klammern. Für die identische Erneuerung von Halteelementen ist Nr. 98f BEMA nicht abrechenbar.
Wenn die Neuplanung an einer Provisorischen Prothese (Interims) gemacht wird, kann es notwendig sein, dies vorher von der Krankenkasse genehmigen zu lassen, je nach KZV Besonderheit.