381 0 Sonstige gebogene Halte- /Stützvorrichtung

BEL-Nr.:
381 0

Leistungsinhalt

• je gebogene Klammer
• für eine Doppelarmklammer ohne Auflage
• für eine Doppelarmklammer mit Auflage
• für eine Bonyhardklammer mit Gegenlager
• für eine Bonyhardklammer mit Gegenlager und Auflage
• für eine Überwurfklammer
• für eine Doppelbogenklammer mit Gegenlager
• für eine Doppelbogenklammer mit Gegenlager und Auflage
• auch im Rahmen einer KFO-Behandlung für ein mehrarmiges gebogenes Halte- oder Abstützelement, welches nicht in der Erläuterung der BEL-Nr. 751 0 genannt ist

 

 

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl  und Art

• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Beachte

• kann im KFO, KB und ZE Bereich anfallen

• im Reparaturfall Zusammen mit Leistungseinheit nach BEl Nr. 802 5
• Bei Lötung zzgl. 807 0 + LOT

Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.

Kommentare / Hinweise

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Hierzu zählen die Doppelarmklammer, Doppelarmklammer mit Auflage, Bonyhardklammer mit Gegenlager, Bonyhardklammer mit Gegenlager und Auflage, Überwurfklammer, Doppelbogenklammer mit Gegenlager, Doppelbogenklammer mit Gegenlager und Auflage.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI

Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Unter welcher L-Nr. wird im Bereich KFO eine gebogene Auflage abgerechnet?

• Die Auflage als gebogenes Abstützelement ist unter der L-Nr. 750 0 abzurechnen, da sie unter der L-Nr. 750 0 benannt ist. Nur Halte- oder Abstützelemente, die nicht in der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nrn. 750 0 und 751 0 benannt sind, können nach den L-Nrn. 380 0 oder 381 0 abgerechnet werden.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung