Präparation und Eingliederung einer Brücke mit vollverbl. Anker 13 sowie Brückenglied 14 in Verbindung mit einer Teilkrone in Vollguss als Brückenanker 15 - PKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

13 Brückenanker, Hohlkehlpräparation, vollverblendet ; 14 Brückenglied, vollverblendet ; 15 Teilkrone als Brückenanker, vollguss

02.01. Befund: Pat. kommt nach Extraktion des Zahnes 14 alio loco. Eingehende Untersuchung, Vitalitätsprüfung der Nachbarzähne (Befund: 13,15 Vital). Diese haben eine Insuffiziente Füllung (partieller Defekt) am 15 und eine Insuffiziente Krone am 13. Anschließende Besprechung über Behandlungsmöglichkeiten Implantat mit Krone bzw. Teilkrone oder Brücke und deren Materialunterscheide. Entscheidung fällt auf eine Brücke. Zahn 15 hat einen partiellen Defekt aufgrund der Insuffizienten Füllung und benötigt eine Teilkrone. Diese soll in Vollguss gemacht werden. Krone für Zahn 13 und Brückenglied 14 möchte Pat. vollverblendet haben. Abformung beider Kiefer zur Herstellung von Planungsmodellen. Erstellung eines Behandlungsplanes.

12.01. Behandlungsplan ist unterschrieben worden. Präparation: Oberflächen- und Intraligamentäre Anästhesien, Entfernen der alten Krone am 15, sowie von Belegen am Zahn 13 und 15. Tiefgehende Präparation an beiden Zähnen welche mit einer Unterfüllung zur Behandlung einer Caries Profunda und je einer adhäsiven Aufbaufüllung versorgt werden, welche unter Verwendung eines Kofferdams erfolgen. Exzision von Schleimhaut am 15 mittels Laser. Grobes Einschleifen des Gegenkiefers. Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Abformung erfolgt mit individuellen Löffel und Registrierung des Zentrallage des Unterkiefers in Verbindung mit Gesichtsbogen, Herstellung eines Brückenprovisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung. Abschließende Behandlung der überempfindlichen Zahnhälse

19.01. Einsetzen der Laborgefertigten Brücke: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachkontrolle und Nachreinigung der Stümpfe. Einprobe der Brücke und anschließende Vorbereitung der Zähne und der Brücke für die adhäsive Eingliederung.  Abschließende Behandlung der überempfindlichen Zahnhälse

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Brücken
Zahnschema
TP       PK BM KM                    
R                          
B       pw f ww                    
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
02.01. GOZ
0010

 Eingehende Untersuchung

1
02.01. BEMA
Ä1

Beratung, auch telefonisch

1
02.01. 13,15 GOZ
0070

Vitalitätsprüfung

1
02.01. OK,UK GOZ
0060

Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung

1
02.01. GOZ
0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen

1
12.01. 15 GOZ
0080

Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
12.02. 15,13 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

2
12.01. 13 GOZ
2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

1
12.01. 13,15 GOZ
4050

 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn

2
02.01. 13-15 GOZ
2040

Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
12.01. 13,15 GOZ
2330

Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), je Kavität

2
12.01. 13,15 GOZ
2180

Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone

2
12.01. 13,15 GOZ
2197

Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung)

2
12.01. 15 GOZ
3070

Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbstständige Leistung

1
12.01. 15 GOZ
0120

 Zuschlag für die Anwendung eines Lasers

1
12.01. 13,15 GOZ
2030

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z.B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
12.01. GOZ
4040

Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung

1
12.01. OK GOZ
5170

Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer

1
12.01. GOZ
8010

Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat

1
12.01. GOZ
8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung

1
12.01. 13,15 GOZ
5120

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

2
12.01. 14 GOZ
5140

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung

1
12.01. 13,15 GOZ
2010

Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer

1
19.01. 13,15 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

2
19.01. 15,13 GOZ
4060

Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge

2
19.01. 15 GOZ
5020

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teilkrone mit Retentionsrillen, oder -kasten oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der Kaufläche

1
19.01. 13 GOZ
5010

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung

1
19.01. 15,13 GOZ
2197

 Adhäsive Befestigung (Krone, Teilkrone)

2
19.01. 14 GOZ
5070

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel

1
19.01. 13,15 GOZ
2010

Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Kommentar des BZÄK zu 5020 (Jan. 2021)

  1.    Versorgung eines Zahnes, der mit einer präparierten Stufe versehen ist, mit einer Teilkrone (verblendet oder unverblendet) im Zusammenhang mit der Versorgung eines teil- oder restbezahnten Kiefers durch Brücke(n) oder Teilprothese.
  2. Als Brückenanker gelten nur Teilkronen, die unmittelbar den Lücken benachbart und mit dem/den Brückenglied(ern) verbunden sind, oder Prothesenanker die mindestens ein Verbindungselement nach Nummer 5080 aufweisen.
  3. Weitere Teilkronen im Brückenverband sind nach der Nummer 2220 zu berechnen.
  4. Gleiches gilt für Freiend- und Extensionsbrücken.
  5. Teilkronen, die nicht als Brücken- oder Prothesenanker dienen, sondern gegossene oder gebogene Halte- oder Stützelemente tragen, werden nach der Nummer 2220 berechnet.
  6. Einlagefüllungen, die als Brückenanker dienen, sind nicht nach den Nummern 2160, 2170, sondern nach 5010 zu berechnen.
  7. Nachkontrollen und ggf. Korrekturen im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung sind Bestandteil der Leistung.
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
  • berechnungsfähige Materialien:

              -Anästhesie
             -Provisorium

  • zahntechnische Kosten § 9 GOZ
Berechnungsfähige Laborpositionen