Wurzelsiftkappen mit Steg + MG GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

01.07. Nach eingehender Untersuchung und Anfertigung eines OPGs , soll bei einem GKV-Patienten eine Neuplanung der OK Versorgung erfolgen.  Abdrücke für Planungsmodelle werden genommen und eine Interimsversorgung des OK wird beantragt. Als endgültige Versorgung ist die  Anfertigung einer OK Cover-Denture-Prothese, mit Erhalt der natürlichen, ausreichend wurzelbehandelten Zähne 13,23 durch Wurzelstifkappen geplant. Ein Steg soll 23 und 13 verbinden und zwei zusätzliche individuelle Stegverbindungen sollen für einen optimalen Halt sorgen.

Die Extraktionen und die Versorgung mit der Interimsprothese erfolgen.

01.10. Der Heil- und Kostenplan ist bewilligt. Der Patient erscheint zur Präparation der Zähne 13 und 23. Folgende Leistungen werden erbracht:

-Infiltrationsanästhesie an 13,23. Aufbereitung der gefüllten Kanäle zur Aufnahme der Wurzelsstiftkappen
-Entfernung der Altüberkronung an 13,23
-Excision des Zahnfleisches an 13 und 23
-Aufbaufüllungen vd mit Zement an beiden Zähnen
-Relative Trockenlegung zur Darstellung der Präp-Grenze bei untersichgehenden Stellen.
-Abdruck mit individuallisiertem Löffel
-Anfertigung von Provisorien mit Stiftverankerung an den Zähnen 13,23
-Anpassung der Interimsprothese an die Provisorien

05.10.  Die Provisorien werden entfernt und nach der Behandlung provisorisch wiederbefestigt. Es erfolgt ein Sammelabdruck über den Wurzelstifkappen mit einem Funktions-Löffel. Schleimhautbänder, Muskelansätze, A-Linie und die Umschlagfalten sind im Abdruck dargestellt

07.10. Die Provisorien werden entfernt und nach der Behandlung provisorisch wiederbefestigt. Es erfolgt eine Bissnahme

17.10. Die Provisorien werden entfernt und nach der Behandlung provisorisch wiederbefestigt. Es erfolgt die Anprobe

27.10. Die Provisorien werden entfernt. Die Wurzelstiftkappen werden zementiert unter Konditionierung des Dentins. Die OK-Prothese wird eingegliedert.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/gleichartige Versorgung
Zahnschema
TP E E E E E R EO EO EO EO R E E E E E
R E E E E E R E E E E R E E E E E
B f ew ew X X kw X X X X kw ew ew ew ew f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
01.07. BEMA
7b

Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung

1
01.07. BEMA
Ä935d

Orthopantomogramm

1
01.07. N/A

Beratung

1
01.10. 13,23 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie

2
01.10. 13,23 BEMA
23

Entfernung einer Krone

2
01.10. 13,23 BEMA
49

Excizion von Mundschleimhaut

1
01.10. 13,23 BEMA
13b

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial

2
01.10. 13,23 BEMA
12

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

1
01.10. OK BEMA
98a

Abdruck mit individuallisiertem Löffel

1
01.10. 13,23 BEMA
21

Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung

2
01.10. OK N/A

Anpassen einer Prothese an eine provisorische Versorgung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

1
05.10. 13,23 BEMA
24a(i)

Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21

2
05.10. OK BEMA
98b(i)

Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer

1
07.10. 13,23 BEMA
24c(i)

Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21

2
17.10. 13,23 BEMA
24c(i)

Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21

2
27.10. 13,23 GOZ
2197

Adhäsive Befestigung 

2
27.10. 13,23 GOZ
5030

Wurzelkappe mit Stift Prothesenanker

2
27.10. 13,23 GOZ
5080

Verbindungselement

2
27.10. 13,23 GOZ
5070

Stege, je Spanne 

1
27.10. OK BEMA
97a(i)

Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer

1
03.04. N/A N/A 1
Abrechnungsart
BEB '97
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Abrechnungsbereiche
Analogleistung
BEB '97
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Hinweise zur Abrechnung

Löst folgende Festzuschüsse aus:

-4.1 1x

-4.8 2x

Eine Leistung nach der Nr. 90 ist nur im Zusammenhang mit der Eingliederung einer Cover-Denture-Prothese bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer abrechnungsfähig.

Wurzelstiftkappen, bei denen keine Kugelknopfanker sondern stattdessen andere Verankerungselemente (z. B. Stege, teleskopierende Systeme, Magnete, etc.) verwendet werden, sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung der BEMA-Nr. 90 und somit keine Vertragsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Bei einer Neuversorgung ist die Kombination unterschiedlicher Verbindungselemente (z.B. Wurzelstiftkappe und Teleskop) in der Regelversorgung ausgeschlossen.

Verwendung einer Metallbasis bei Deckprothesen (Cover-Denture-Prothesen)

Bei Deckprothesen (Cover-Denture-Prothesen) ist gemäß Ziffer 30 der Zahnersatz-Richtlinien in der Regel die Basis in Kunststoff herzustellen. Die Verwendung einer Metallbasis gehört nur in begründeten Ausnahmefällen zur Regelversorgung, wie z. B. bei

Torus palatinus (Gaumenwulst),
Exostosen (Knochenvorsprünge),
Neigung zu Entzündungen der abgedeckten Mundschleimhaut bei Verwendung von Prothesenkunststoff
hohem Bruchrisiko bei atypischen kaufunktionellen Belastungen,
hohem Bruchrisiko bei Patienten, die gewohnheitsmäßig mit den Zähnen knirschen oder pressen (Bruxismus),
hohem Bruchrisiko bei Patienten, die bei der Arbeit mit den Zähnen pressen (z. B. Schwerarbeiter),
ungünstigen Platzverhältnissen im Oberkiefer für eine Prothesenbasis aus Kunststoff, z. B. extrem tiefer Biss, Deckbiss, hoher und spitzer Gaumen, extrem ausgebuchteter Tuber maxillae (Vorwölbung an der Hinterfläche des Oberkieferknochens).

In solchen Fällen wird für das Erfordernis einer Metallbasis zusätzlich zu den Befunden 4.1 und 4.3 der Befund 4.5 (siehe dort) angesetzt.

Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, handelt es sich bei der Versorgung mit einer Metallbasis um eine gleichartige Versorgung. Die Prothese wird dann über GOZ-Nr. 5220 (OK) oder 5230 (UK) berechnet

Quelle Liebold Raff und Wissing

Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterialien
  •  Material für Provisorien
  •  Material für individualisieren Konfektionslöffel
  •  zahntechnisches Material : Konfektionierte Anker/ Metall /Zähne
Berechnungsfähige Laborpositionen