Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff für Bissregistrierung bei einem teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Anzahl der hergestellten Basis / Basen
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr. 021 3 ist die L-Nr. 022 0 je Basis einmal abrechenbar.
Beachte
Verbrauchsmaterial
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff für Bissregistrierung bei einem teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff.
Erläuterungen zur Abrechnung
Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr. 021 3 ist die L-Nr. 022 0 je Basis einmal abrechenbar.