361 0 Fertigstellung Grundeinheit

Kategorie
Teil 3 Herausnehmbarer Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
361 0
Leistungsinhalt

Grundeinheit bei Fertigstellung einer Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators, einschließlich des ggfs. Abdecken von Kieferteilen und/oder Radierungen.

Beachte
  • Nicht abrechenbar, wenn die Zähne im Zusammenhang mit einer Schiene fertig gestellt werden (dann nur Nr. 362 0).
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der Fertigstellungen

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Die BEL-Nr. 361 0 ist keine eigenständige Leistung und bedarf zur Abbildung des gesamten Aufwandes insbesonderer der BEL-Nr. 362 0 Fertigstellen je Zahn und/oder der BEL-Nr. 383 0 Zahn zahnfarben hergestellt. Die Abrechnung erfolgt unabhängig vom Fertigstellungsverfahren. Die Verwendung von Weichkunststoff nach der BEL-Nr. 382 1 oder Sonderkunststoff nach BEL-Nr. 382 2 ist nach Auftrag zusätzlich berechenbar.

Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext

Abrechnungsfähig

  • je Prothese
  • für die Fertigstellung einer Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis
  • bei der Herstellung einer partiellen Prothese
  • bei der Herstellung einer Total- bzw. Deckprothese
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Grundeinheit der Fertigstellung einer Prothese mit Kunststoff- oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators, einschließlich des ggf. notwendigen Abdeckens von Kieferteilen und/oder des Vornehmens von Radierungen.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können