380 5 gebogene Auflage

Kategorie
Teil 3 Herausnehmbarer Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
380 5
Leistungsinhalt
  • einfache gebogene Halte- /Stützvorrichtung - Gebogene Auflage
  • Biegen und Einarbeiten einer separaten Auflage im Zuge einer Neuanfertigung oder Instandsetzung
Beachte
  • kann im  KFO, KB und ZE Bereich anfallenAbstützelement im Occlusalbereich, 
  • im Reparaturfall  Zusammen mit Leistungseinheit nach  BEl Nr. 802 5
  • Bei Lötung zzgl. 807 0 + LOT


Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
9.71€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der einfachen gebogenen Halte- / Stützvorrichtungen
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Hierzu zählt die einfache gebogene Auflage (nicht Kralle).

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Unter welcher L-Nr. wird im Bereich KFO eine gebogene Auflage abgerechnet?

  • Die Auflage als gebogenes Abstützelement ist unter der L-Nr. 750 0 abzurechnen, da sie unter der L-Nr. 750 0 benannt ist. Nur Halte- oder Abstützelemente, die nicht in der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nrn. 750 0 und 751 0 benannt sind, können nach den L-Nrn. 380 0 oder 381 0 abgerechnet werden.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen