Beschreibung
Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und Stützvorrichtungen (nicht bei Interimsprothesen)
Leistung
- Planung und Verwendung einer Metallbasis (Platten- oder Skelettform) mit einfachen (einarmigen) Halteelementen, doppelarmigen Halte-, einfache Stützvorrichtungen und auch mehrarmig gebogener Halte- und Stützvorrichtungen
Dokumentation
- Angabe des Kiefers
- Praxiskosten, wie Abformmaterialien, Versandkosten und Laborkosten, sowohl des Fremd-, als auch des Eigenlabors
Abrechnungsbestimmungen
- Die Verwendung von einarmigen Klammern ist in der Regel nicht indiziert.
- Die Verwendung von Halte- und Stützvorrichtungen nach Nr. 98f ist mit der Gebühr nach Nr. 98g abgegolten.
Zusatzleistung abrechenbar
Zusatzleistung nicht abrechenbar
Kommentare / Hinweise
- Bei Teilprothesen ist nach den Zahnersatzrichtlinien eine parodontal abgestützte Modellgusskonstruktion angezeigt, wobei die Grundsätze der Parodontalhygiene zu beachten sind.
- Bei provisorischen Prothesen ist die Verwendung einer Metallbasis als Vertragsleistung ausgeschlossen.
- Zum partiellen Zahnersatz gehören die erforderlichen Halte- und Stützvorrichtungen. Diese werden zusätzlich nach Bema-Nr. 98h/1 oder 98h/2 abgerechnet.
- Wird im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder Erweiterung einer abnehmbaren Prothese die vorhandene Metallbasis durch eine neue, ggf. anders konstruierte Metallbasis ersetzt werden, ist die Nr. 98 g auch neben der Nr. 100 abrechnungsfähig.
- Wird eine bestehende Metallbasis ergänzt oder erweitert, kann die Nr. 98 g nicht abgerechnet werden.
- Eine Metallbasis kann nicht abgerechnet werden für Verstärkungs- oder Beschwerungseinlagen.
- Retentionen an Außenteleskopen stellen keine Metallbasis im Sinne der Nr. 98g dar.
Zahnersatz Richtlinie 9. Mai 2016
III. Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz
27. Zum Zahnersatz gehören die erforderlichen Halte- und Stützvorrichtungen.
28. Bei Teilprothesen ist in der Regel eine parodontal abgestützte Modellgusskonstruktion angezeigt. Die Grundsätze der Parodontal-Hygiene sind dabei zu berücksichtigen.
29. Bei einem Restgebiss ohne parodontale Abstützungsmöglichkeit ist in der Regel eine Kunststoffprothese ohne aufwändige Halteelemente angezeigt.
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31. Ein Abdruck mit individuellem Löffel oder individualisiertem Löffel ist nur angezeigt, wenn für die Abdrucknahme der übliche Löffel nicht ausreicht.
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33. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung.