2001 Versorgung kleine Wunde einschl. Naht

GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Nummern
Gebührenziffer
2001
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht

Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
15
Abrechenbar je
Wunde
  • Reinigung
  • Desinfektion
  • Wundabdeckung
  • Kompression
  • o.Ä.
Kommentartext
  1. Wunden sind Verletzungen der Haut und/oder Schleimhaut und können oberflächlich oder ausgedehnt oder tief sein.
  2. Als Wunde gilt auch die Brandwunde oder Schürfwunde.
  3. Nicht als Wunden im Sinne der Nrn. 2000 und 2003 anzusehen sind durch Krankheit entstandene offene Körperstellen (Geschwüre), Ulcus cruris, Fistelwunden, Eiterungswunden.
  4. Durch Operationen entstandene Wunden sind keine Wunden im Sinne der Nrn. 2000 und 2003; als unselbstständige Teilleistung der Operation kann deren Versorgung weder für den Operationszugang noch für den -abschluss berechnet werden.
  5. je zu versorgende Wunde
  6. Nrn. 2000 und 2003 sind nicht abrechnungsfähig zur Versorgung einer nach Zahnextraktion entstandenen Wunde oder einer anderen Operationswunde.
  7. nicht neben GOÄ Nr. 2001 - 2004 und 2006 für dieselbe Wunde berechenbar
  8. Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
Kommentarquelle
LRW
Nummern
Punktzahl
130
Faktor
(1.0) 7.31 €
(2.3) 16.82 €
(3.5) 25.59 €
Abrechenbar je
Wunde
Abrechnungsbestimmungen
  1. Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
  • Reinigung
  • Desinfektion
  • Wundabdeckung
  • Kompression
  • o.Ä.
Kommentartext
  1. Wunden sind Verletzungen der Haut und/oder Schleimhaut und können oberflächlich oder ausgedehnt oder tief sein.
  2. Als Wunde gilt auch die Brandwunde oder Schürfwunde.
  3. Nicht als Wunden im Sinne der Nrn. 2000 und 2003 anzusehen sind durch Krankheit entstandene offene Körperstellen (Geschwüre), Ulcus cruris, Fistelwunden, Eiterungswunden.
  4. Durch Operationen entstandene Wunden sind keine Wunden im Sinne der Nrn. 2000 und 2003; als unselbstständige Teilleistung der Operation kann deren Versorgung weder für den Operationszugang noch für den -abschluss berechnet werden.
  5. je zu versorgende Wunde
  6. Nrn. 2000 und 2003 sind nicht abrechnungsfähig zur Versorgung einer nach Zahnextraktion entstandenen Wunde oder einer anderen Operationswunde.
  7. nicht neben GOÄ Nr. 2001 - 2004 und 2006 für dieselbe Wunde berechenbar
  8. Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss