Gebührenziffer:
2004
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
27
Abrechenbar je:
Wunde
Abrechnungsbestimmungen
- je Wunde
- GOÄ Nr. 2000, 2001, 2002, 2003, 2005 und 2006 nicht für dieselbe Wunde berechenbar
Leistungsinhalt
- Reinigung
- Desinfektion
- Naht
- Wundabdeckung
- o. Ä.
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare / Hinweise
Wunden sind Verletzungen der Haut und/oder Schleimhaut und können oberflächlich oder ausgedehnt oder tief sein. Als Wunde gilt auch die Brandwunde oder Schürfwunde. Nicht als Wunden im Sinne der Nrn. 2001 und 2004 anzusehen sind durch Krankheit entstandene offene Körperstellen (Geschwüre), Ulcus cruris, Fistelwunden, Eiterungswunden. Durch Operationen entstandene Wunden sind keine Wunden im Sinne der Nrn. 2001 und 2004
Privat abrechnen
Punktzahl:
240
(1) 13,99 €
(2.3) 32,17 €
(3.5) 48,96 €
Abrechenbar je:
Wunde
Abrechnungsbestimmungen
- Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
Leistungsinhalt
- Reinigung
- Desinfektion
- Naht
- Wundabdeckung
- o. Ä.
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare
- Die Nr. Ä2004 kann nur dann berechnet werden, wenn keine chirurgische Maßnahme vorausgegangen ist.
- Als Naht ist auch eine Klammerung anzusehen
- Wunden sind Verletzungen der Haut und/oder Schleimhaut und können oberflächlich oder ausgedehnt oder tief sein.
- je zu versorgende Wunde
- nicht neben GOÄ Nr. 2001 - 2003, 2005 und 2006 für dieselbe Wunde berechenbar
- Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss