Behandlungsbereich
Implantologie
Grundlegendes
Beschreibung
Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat
Leistungsinhalt
- Einbringen eines temporären Implantats
- Einbringen eines orthodontischen Implantats
Dokumentation
- Region - Bereich
- Indikation für temporären Verbleib
- geplante Tragedauer
- Anästhesie - Anzahl / Region / verwendetes Anästhestetikum
- Besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
- ggfs. verwendetes Nahtmaterial - sterile Tupfer
- Chargenangabe der verwendeten chirurgischen MP
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- verwendetes Implantat (Hersteller, Modell, Chargennummer etc.)
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Abrechenbar je
Zusatzleistungen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Januar 2021
- Die Insertion eines Implantats zum temporären Verbleib dient der übergangsweisen Stabilisierung einer abnehmbaren prothetischen Versorgung.
- Die Leistung erfolgt in der Regel im Vorfeld einer definitiven implantatgetragenen prothetischen Rehabilitation.
- Implantate zum temporären Verbleib sind in der Regel geringer dimensioniert als Implantate zur definitiven Versorgung.
- Sie können auch transgingival gesetzt werden.
- Durch ihre Oberflächentextur sind sie wieder entfernbar.
- Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung werden sie auch als Verankerungselement für orthodontische Hilfsmittel benutzt.
- Die Leistung ist je gesetztem Implantat berechnungsfähig.
- Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Kommentarquelle
BZÄK