0510 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind

Kategorie
L. Zuschläge zu bestimmten ambulanten Operationsleistungen
Nummern
Gebührenziffer
0510
Punktzahl
750
Faktor
(1.0) 42.18 €
(2.3) 97.02 €
(3.5) 147.64 €
Behandlungsbereich
Zuschläge
Grundlegendes
Beschreibung

Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind

Leistungsinhalt
  • Der Zuschlag GOZ-Nr. 0510 wird in der Gebührenordnung für Zahnärzte zahnärztlich-chirurgischen Leistungen bei nicht stationärer Durchführung zugefügt, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind.
  • Der Zuschlag nach der GOZ-Nr. 0510 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.