104a Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile kleineren Umfanges

Kategorie
Teil 2 KB
Nummern
BEMA Bewertungszahl
300
BEMA Nr.
104a
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Maßnahmen zur Weichteilstützung
Beschreibung

Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile kleineren Umfanges

Leistung
  • Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte
  • oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, kleineren Umfanges
    • Abformungen
    • Ermittlung der Bissverhältnisse
    • Einprobe
    • Einpassen bzw. Einfügen
    • Nachbehandlungen
  • Beschreibung des Defektes
  • Angabe des Kiefers
  • Region des Defektes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßnahmen
Verschlussprothese
BEMA
Gesetzlich abrechnen

Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen sind nach den Allgemeinen Bestimmungen des Bema abrechnungsfähig.

Die Leistungen nach den Nrn. 101 - 104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.1 *

*1 Abweichend hiervon besteht zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV Konsens, das dies für eine Leistung der Bema-Nr. 104 nicht gilt, da z.B. bei einer Epithese der Ersatz von fehlenden Zähnen durch eine Prothese nicht immer erforderlich ist.

  • Material- und Laborkosten
Kommentartext

Beschluss des Bewertungsausschusses

Die Leistungen nach den Bema-Positionen 101 (101a, 101b), 102, 103 (103a, 103b, 103c), 104 (104a, 104b) werden unter Zugrundelegung von Muster 3a und 3b (Behandlungsplan und Abrechnungsformular für Kieferbruch) mit dem Kons/Chir Punktwert beantragt und abgerechnet.

Kommentarquelle
Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen
Kommentartext

Beschluss des Bewertungsausschusses

Die Leistungen nach den Bema-Positionen 101 (101a, 101b), 102, 103 (103a, 103b, 103c), 104 (104a, 104b) werden unter Zugrundelegung von Muster 3a und 3b (Behandlungsplan und Abrechnungsformular für Kieferbruch) mit dem Kons/Chir Punktwert beantragt und abgerechnet.

Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss