Behandlungsbereich
Chirurgie
Grundlegendes
Beschreibung
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle (Mund-Antrum-Verbindung zum Sinus maxillaris)
Leistungsinhalt
- Mobilisation von Weichgewebe aus der Umgebung
- Bildung eines Weichgewebslappens
- Plastische Deckung des Defekts
- Fixierung des Lappens durch Naht
- Wundreinigung
- Wundversorgung einschl. Wundverschluss
Dokumentation
- Patientenaufklärung
- Einverständniserklärung des Patienten
- Zahnangabe / Angabe der Region
- Anästhesie - Anzahl / Region / verwendetes Anästhestetikum
- ggf. besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
- verwendetes Material (Nahtmaterial, Membrane etc)
- Verhaltensmaßnahmen nach chirg. Eingriff
- Chargenangabe der verwendeten chirurgischen MPP
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Überdurchschnittlich schwierige und sehr zeitaufwändige Mobilisation der Schleimhaut da bis weit in den Gaumen hinein mobilisiert.
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit wegen extremer Schichtdicke und Derbheit des umgebenden Teguments.
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit wegen sehr hohen und schwer zu stabilisierendem Knochenverlustes.
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund des Verschlusses mehrerer Verbindungen in einer Kieferhöhle.
- Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Sinusitis.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund problematischer Kreislaufverhältnisse
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Zusatzleistungen
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Januar 2021
- Diese Nummer ist berechnungsfähig für den plastischen Verschluss einer Mund- Antrum-Verbindung zum Sinus maxillaris.
- Die Maßnahme kann als selbstständige Leistung bei vorhandener Verbindung oder im Rahmen eines anderen chirurgischen Eingriffs indiziert sein.
- Die Berechnung ist unabhängig von der angewendeten Art der Lappenplastik, ggf. einschließlich Periostschlitzung.
- Die Leistung ist bei getrennten Operationsgebieten je Kieferhöhleneröffnung berechnungsfähig.
- Maßnahmen zur plastischen Deckung nach der Nummer 3100 sind im Zusammenhang mit dieser Gebührennummer nicht berechnungsfähig.
- Der Kieferhöhlenverschluss nach externer Sinusbodenelevation ist nicht nach dieser Nummer berechnungsfähig, sondern mit dem Leistungsinhalt der Nummer 9120 ab gegolten.
- Der plastische Verschluss einer Kieferhöhlenfistel ist Leistungsinhalt der Nummer 1628 (GOÄ).
- Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu.
- Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Kommentarquelle
BZÄK