126d Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder Attachments

BEMA Bewertungszahl:
6
BEMA Nr.:
126d
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie

Beschreibung

Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments

Leistung

  • Abnehmen und Entfernen von Kleberesten
  • Polieren

Dokumentation

  • Angabe Zahn
  • Angabe entferntes Band, Bracket, Attachment

 

Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.

Abrechenbar je:
je Band
je Klebebracket
Attachment

Abrechnungsbestimmungen

  1. Die Leistung beinhaltet das Abnehmen, das Entfernen von Kleberesten und das Polieren.
  2. Leistungen nach den Nr. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
  3. Für das Entfernen der Ankerbänder nach Bema 131a ist de Bema 126d bis zu vier mal abrechnungsfähig.

Zusatzleistung abrechenbar

kieferorthopädische Therapie nach Bema-Nrn. 119 bis 131
• u.v.m.

Zusatzleistung nicht abrechenbar

• am selben Zahn (KZV-Unterschiede beachten)
• Leistungen nach BEMA Nrn. 121 -124 (während laufender KFO Behandlung)

Kommentare / Hinweise

Positivliste derkieferorthopädischen Leistungen

  1. Mechanische Entfernung und Säuberung des Zahnes.
Kommentarquelle:
KZBV

Gerichtsurteile

Beschlossen durch