Beschreibung
Abformung eines Kiefers für ein Situationsmodell, auch Teilabformung, einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung
Leistungsinhalt
- Herstellung eines Kiefermodells zur Auswertung und/oder zur Dokumentation
- diagnostische bzw. die planerische Leistung ist in der Position enthalten,
- Material- und Laborkosten sind zusätzlich nach §9 GOZ berechnungsfähig.
Dokumentation
- Dokumentation der diagnostischen Auswertung und Planung
- Datum der Modellherstellung und Aubewahrung der Modelle entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften.
- Praxiskosten, wie Abformmaterialien, Bissnahmematerial, Versandkosten und Laborkosten, sowohl des Fremd-, als auch des Eigenlabors.
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund notwendiger Dämmung und Ausblocken der Abformlöffel bei ungünstiger Kieferform.
- Überdurchschnittliche zeitaufwändige und schwierige Modellauswertung wegen ungünstiger Stellung der Zähne und umfangreichen Sanierungsmaßnahmen.
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund Erschwernisse bei der Abformung (Stellungsanomalien, Würgereiz, inserierende Bänder).
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund besonders schwieriger Modellauswertung wegen Myoathropathien.
-
Besondere Schwierigkeit durch festsitzende Apparatur.
-
Erhöhte Schwierigkeit bei ungünstigen anatomischen Voraussetzungen und kleiner Mundöffnung.
Abrechenbar je
Abrechnungsbestimmungen
- Die Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nummern 0050 und 0060 ist in der Rechnung zu begründen.
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare / Hinweise
August 2022
- Die Leistung umfasst die Abformung zur Herstellung eines Situationsmodells. Die Abformung erfolgt mit konfektioniertem/ggf. auch individuellem Abdrucklöffel oder optisch-elektronisch. Auch eine Teilabformung erfüllt den Leistungsinhalt.
- Die Leistung ist für die Herstellung eines Kiefermodells zur Auswertung berechnungsfähig. Erfolgt die Leistung zu Dokumentationszwecken, ist sie berechnungsfähig, sofern die Dokumentation der weiteren Planung und Diagnose dient. Die diagnostische bzw. die planerische Leistung ist in der Position enthalten, soweit sie sich auf die Auswertung des Modells bezieht.
- Für zahntechnische Arbeitsmodelle kann die Nummer 0050 nicht berechnet werden.
- Bei Änderungen der Kiefersituation kann die Leistung erneut erforderlich werden. Situationsmodelle zur Diagnose und Planung unterliegen der Aufbewahrungspflicht. Die anfallenden Material- und Laborkosten sind zusätzlich berechnungsfähig.Die
Abdruckdesinfektion ist als zahntechnische Leistung nach § 9 berechnungsfähig.
KOMMENTIERUNG DER PKV ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ), Stand: 28. Juli 2021
GOZ-Nrn. 0050 und 0060 Die Situationsabformung hat einen weiten Indikationsbereich, da die daraus hergestellten Modelle vielfältige Aufgaben erfüllen:
- - Als Dokumentationsmodell dienen sie der Beurteilung des momentanen Gebisszustands. Sie werden z. B. zur
- Verlaufsbeobachtung während einer kieferorthopädischen Behandlung herangezogen oder sie dienen dem Vergleich der
- Gebisssituation vor und nach der prothetischen Versorgung.
- - Als Analysemodell ermöglichen einartikulierte Situationsmodelle die Überprüfung der Okklusion. Die Bissfixierung z. B. mittels
- eines Wachsregistrats (Zusammenbiss der Zähne auf eine erweichte Wachsplatte oder einen Wachswall zur Fixierung der
- Lagebeziehung zwischen Unterkiefer und Oberkiefer) bietet eine Hilfe bei der Zuordnung beider Kiefer zueinander. Okklusale
- Wechselwirkungen können auf diese Weise besser erkannt werden als im Mund des Patienten. Auch eventuell notwendige
- Einschleifmaßnahmen können zunächst an den Analysemodellen simuliert werden.
- - Als Planungsmodelle sind Situationsmodelle für umfangreiche prothetische Versorgungen in der Regel unerlässlich. Am Modell
- können die verschiedenen Behandlungsalternativen simuliert werden und ermöglichen so dem Zahnarzt zusammen mit dem
- Patienten, die für den jeweiligen individuellen Behandlungsfall adäquate Therapie zu wählen.
- - Als Gegenkiefermodell dient das Situationsmodell der Wiedergabe des antagonistischen Kauflächenkomplexes bei der
- Herstellung von Zahnersatz, laborgefertigten Füllungen und anderen auf einem Arbeitsmodell zu fertigenden Therapiemitteln.
Arbeitsmodelle sind dagegen keine Situationsmodelle im Sinne der GOZ-Nrn. 0050 und 0060 und können nicht nach diesen Gebührenpositionen berechnet werden. Arbeitsmodelle dienen der Anfertigung prothetischer und kieferorthopädischer Versorgungen und sind nach dem Gebrauch nicht mehr verwendbar. Situationsmodelle dienen jedoch der Diagnose und Planung und unterliegen einer bestimmten Aufbewahrungspflicht.