BEL-Nr.:
210 0
Leistungsinhalt
Gegossene Vorrichtung, die der Lösung eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Anzahl der Lösungshilfe
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Kommentare / Hinweise
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
(Stand 19.03.2014)
- Die Leistungs-Nr. 210 0 wurde von "Lösungsknopf für Friktionsprothese" in "Lösungshilfe für Kombinationszahnersatz" umbenannt, da neben einem Lösungsknopf auch noch andere Lösungshilfen vorkommen können und der Begriff "Friktionsprothese" überholt ist. Eine Änderung des Leistungsinhaltes ergibt sich hieraus nicht.
- Die Lösungshilfe ist eine gegossene Vorrichtung, die der Lösung des herausnehmbaren Teils eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient.
Kommentarquelle:
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gegossene Vorrichtung, die der Lösung eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient
Eine gebogene Lösungshilfe für Kombinationszahnersatz ist nach L-Nr. 380 0 abrechenbar.
Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
• zzgl. Material
• zzgl. Material
• ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL