210 0 Lösungshilfe für Kombinationszahnersatz

BEL-Nr.:
210 0

Leistungsinhalt

Gegossene Vorrichtung, die der Lösung eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der Lösungshilfe

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Kommentare / Hinweise

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
(Stand 19.03.2014)

  1. Die Leistungs-Nr. 210 0 wurde von "Lösungsknopf für Friktionsprothese" in "Lösungshilfe für Kombinationszahnersatz" umbenannt, da neben einem Lösungsknopf auch noch andere Lösungshilfen vorkommen können und der Begriff "Friktionsprothese" überholt ist. Eine Änderung des Leistungsinhaltes ergibt sich hieraus nicht.
  2. Die Lösungshilfe ist eine gegossene Vorrichtung, die der Lösung des herausnehmbaren Teils eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient.
Kommentarquelle:
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Gegossene Vorrichtung, die der Lösung eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient
Eine gebogene Lösungshilfe für Kombinationszahnersatz ist nach L-Nr. 380 0 abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI